Finanzierung von geförderten Wohnungen

Finanzierungsbeitrag-Rechner

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Wie viel bekommst du beim Auszug aus deiner Genossenschaftswohnung zurück?

Gib deinen Finanzierungsbeitrag, deinen Einzug und deinen geplanten Auszug ein. Der Rechner zieht die gesetzliche Abschreibung von 1 % pro Jahr nach § 17 WGG monatsgenau ab, auch wenn du als Nachmieter eingezogen bist.

Der Rechner liefert einen unverbindlichen Richtwert. Verbindlich sind die Angaben in deinem Mietvertrag. Die genauen Beträge erfährst du immer direkt bei deiner Genossenschaft.

Deine Angaben

€
Steht in deinem Mietvertrag, oft als Eigenmittel, Grund- oder Baukostenbeitrag.
Wie bist du eingezogen?
Erstmieter: Du bist in den Neubau eingezogen. Nachmieter: Vor dir hat schon jemand in der Wohnung gewohnt.
Einzug
Der Monat, ab dem dein Mietvertrag läuft.
Erstbezug des Hauses (optional)
Macht das Ergebnis genau. Das Datum erfährst du bei deiner Bauvereinigung. Kennst du nur das Jahr, rechnet der Rechner ab Jänner.
Auszug
Der Monat, in dem du die Wohnung zurückgibst. Er zählt voll mit.
€
Bitte gib einen Betrag in Euro ein.
Zum Beispiel Mietrückstand oder Schäden, die die Bauvereinigung abziehen darf.

Das Ergebnis erscheint nach Eingabe des Betrags, Einzugs- und Auszugsdatums.

Für deinen Vertrag gilt eine Übergangsregel

Dein Haus wurde vor dem 1. Juli 2000 bezogen und du bist vor 2001 eingezogen. Bis Ende 2000 galt die frühere Abschreibungsregel, erst seit 1. Jänner 2001 werden 1 % pro Jahr abgezogen. Den Stand zum 31.12.2000 kann der Rechner nicht ermitteln. Den Betrag und deine aktuelle Rückzahlung nennt dir deine Bauvereinigung.

Kein Rückzahlungsanspruch nach § 17 WGG

Für Häuser mit einer Benützungsbewilligung vor 1955 gilt der Rückzahlungsanspruch nach § 17 WGG nicht. Was in deinem Fall gilt, erfährst du bei deiner Bauvereinigung.

Voraussichtliche Rückzahlung

nach Abzug offener Forderungen

Wohndauer

Wertverlust pro Monat

So setzt sich der Betrag zusammen

Bezahlter Finanzierungsbeitrag
Abschreibung
Offene Forderungen
Auszahlung

Näherung: Ohne Erstbezug des Hauses rechnet der Rechner mit 1 % deiner Zahlung pro Jahr. Weil die Abschreibung vom ursprünglichen, höheren Beitrag ausgeht, ist der tatsächliche Abzug etwas höher.

Die offenen Forderungen sind höher als die Rückzahlung. Es bleibt nichts zur Auszahlung übrig.

So rechnet der Finanzierungsbeitrag-Rechner

Grundlage ist § 17 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG). Ziehst du aus einer Genossenschaftswohnung aus, zahlt dir die Bauvereinigung deinen Finanzierungsbeitrag zurück, vermindert um eine Abschreibung von 1 % pro Jahr. Gezählt wird ab der Benützungsbewilligung des Hauses oder ab dem Erstbezug, falls das Haus schon früher bezogen wurde. Angefangene Jahre berücksichtigt der Rechner anteilig nach Monaten, so wie es auch der VKI beschreibt.

  1. Monate zählen: von der Benützungsbewilligung oder dem Erstbezug des Hauses bis zu dem Monat, in dem du die Wohnung zurückgibst.
  2. Abschreibung berechnen: Pro Monat sind es 1/1200 des ursprünglichen Beitrags, pro Jahr also 1 %.
  3. Abziehen: Beitrag minus Abschreibung ergibt deine Rückzahlung. Berechtigte Forderungen der Bauvereinigung, etwa offene Mieten, dürfen noch abgezogen werden.

Ein Beispiel: Du ziehst im Jänner 2018 als Erstmieter in einen Neubau und zahlst 20.000 € Finanzierungsbeitrag. Ende Dezember 2025 gibst du die Wohnung zurück.

Rechenschritt Wert
Bezahlter Finanzierungsbeitrag20.000 €
Wohndauer bis zur Rückgabe96 Monate, also 8 Jahre
minus Abschreibung (8 × 1 %)− 1.600 €
Rückzahlung18.400 €

Rückzahlung als Nachmieter

Als Nachmieter zahlst du beim Einzug in der Regel den Betrag, den die Bauvereinigung deinem Vormieter zurückgezahlt hat. Die Abschreibung läuft dabei ab dem Erstbezug des Hauses weiter und bezieht sich auf den ursprünglichen Beitrag. Deine eigene Zahlung verliert deshalb pro Jahr etwas mehr als 1 %.

Ein Beispiel: Das Haus wurde im Jänner 2010 erstmals bezogen, der ursprüngliche Beitrag lag bei 30.000 €. Du ziehst im Jänner 2020 ein und zahlst 27.000 €, weil schon 10 % abgeschrieben sind. Gibst du die Wohnung Ende Dezember 2029 zurück, sind insgesamt 20 % abgeschrieben. Du bekommst 24.000 € zurück, also 3.000 € oder rund 11,1 % weniger, als du bezahlt hast.

Kennst du den Erstbezug nicht, rechnet der Rechner näherungsweise mit 1 % deiner Zahlung pro Jahr und weist dich darauf hin. Das genaue Datum erfährst du bei deiner Bauvereinigung.

Wann bekommst du das Geld zurück?

Die Bauvereinigung muss den Betrag binnen acht Wochen nach Räumung der Wohnung auszahlen. Berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis darf sie davon abziehen. Zinsen oder eine Wertanpassung gibt es beim Auszug nicht. Heb Mietvertrag und Zahlungsnachweis gut auf und verlange beim Auszug eine schriftliche Abrechnung. Stimmen Abzug oder Frist nicht, berät dich die Arbeiterkammer in Wohnrechtsfragen.

Sonderfälle

  • Erstbezug vor dem 1. Juli 2000: Bis Ende 2000 galt die frühere Abschreibungsregel, seit 1. Jänner 2001 werden 1 % pro Jahr abgezogen. Bist du nach 2000 eingezogen, rechnet der Rechner ab 1. Jänner 2001. Wohnst du schon länger dort, nennt dir die Bauvereinigung den Ausgangsbetrag.
  • Benützungsbewilligung vor 1955: Für diese Häuser gilt der Rückzahlungsanspruch nach § 17 WGG nicht.
  • Kauf der Wohnung: Kaufst du deine Mietwohnung, wird dein Finanzierungsbeitrag nach Abschreibung beim Barkaufpreis berücksichtigt. Wie das funktioniert, zeigt der Artikel Kaufpreis einer Genossenschaftswohnung berechnen.
  • Rückzahlung ohne Auszug: Ersetzt die Bauvereinigung deinen Beitrag nachträglich durch eigene Mittel oder Kredite (§ 17a WGG), bekommst du den ersetzten Teil nach Abschreibung schon vorher zurück.
Finanzierungsbeitrag verstehen Wie hoch der Einmalbetrag ist, wie er deine Miete senkt und wie du ihn finanzierst.

Häufige Fragen zur Rückzahlung des Finanzierungsbeitrags

Du bekommst deinen Finanzierungsbeitrag zurück, vermindert um eine Abschreibung von 1 % pro Jahr ab der Benützungsbewilligung oder dem Erstbezug des Hauses. Bist du in einen Neubau eingezogen und ziehst nach 10 Jahren aus, sind das 90 % deiner Zahlung. Berechtigte Forderungen der Bauvereinigung, etwa offene Mieten, dürfen zusätzlich abgezogen werden.

Ab der baubehördlichen Benützungsbewilligung des Hauses. Wurde das Haus schon vorher bezogen, zählt der Erstbezug. Das gilt auch für Erstmieter. Weil Erstmieter meist kurz nach der Fertigstellung einziehen, rechnet der Rechner bei ihnen näherungsweise ab dem eigenen Einzug.

Als Nachmieter zahlst du in der Regel den bereits abgeschriebenen Betrag deines Vormieters. Die Abschreibung läuft ab dem Erstbezug des Hauses weiter und bezieht sich auf den ursprünglichen, höheren Beitrag. Deine eigene Zahlung verliert deshalb pro Jahr etwas mehr als 1 %. Gib im Rechner den Erstbezug an, dann rechnet er das genau aus.

Binnen acht Wochen nach Räumung der Wohnung. So steht es in § 17 Abs 3 WGG. Der Rechner nimmt an, dass du die Wohnung am Ende deines Auszugsmonats zurückgibst.

Nein. Für die Rückzahlung beim Auszug sieht § 17 WGG nur den Abzug der Abschreibung vor, aber keine Verzinsung und keine Wertanpassung. Verzinst zurück bekommst du deine Zahlung nur, wenn der Vertrag schon vor Baubeginn aufgelöst wird.

Neben der Abschreibung von 1 % pro Jahr darf sie berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis abziehen, etwa offene Mieten oder Schäden, für die du aufkommen musst. Den Rest muss sie dir auszahlen. Verlange eine schriftliche Abrechnung, bei Unstimmigkeiten berät dich die Arbeiterkammer.

Quellen

  1. § 17 WGG: Rückzahlung von Beiträgen, RIS (öffnet in neuem Tab)
  2. § 39 WGG: Übergangsbestimmungen (Abs 27), RIS (öffnet in neuem Tab)
  3. Genossenschaftswohnungen, Arbeiterkammer Wien (öffnet in neuem Tab)
  4. Genossenschafts-Wohnungen: Abrechnen beim Ausziehen, Konsument (VKI) (öffnet in neuem Tab)
Da sich Richtlinien laufend ändern können, gilt keine Gewähr auf die Richtigkeit der Informationen.
Verbindliche Details erfährst du immer direkt bei den Genossenschaften.
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