Geförderter Wohnbau in Österreich

Objektförderung und Subjektförderung: Arten der Wohnbauförderung

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Objektförderung, Subjektförderung, Wohnbeihilfe: So unterscheiden sich die Arten der Wohnbauförderung in Österreich, und hier findest du die zuständige Stelle in deinem Bundesland.

Kurz gesagt

Man unterscheidet zwei große Gruppen. Die Objektförderung unterstützt den Bau von Miet- und Eigentumswohnungen und Eigenheimen mit günstigen Landesdarlehen oder Zuschüssen, dazu kommt die Sanierungsförderung. Die Subjektförderung hilft direkt deinem Haushalt, etwa mit einem Eigenmittelersatzdarlehen für den Finanzierungsbeitrag (zum Beispiel in Wien) oder mit Wohnbeihilfe für die laufenden Kosten. Die Programme regelt jedes Bundesland selbst.

Objektförderung und Subjektförderung: der Unterschied

Die Wohnbauförderung in Österreich lässt sich in zwei große Gruppen teilen. Bei der Objektförderung unterstützt das Land das Gebäude: den Bau von Miet- und Eigentumswohnungen und die Errichtung von Eigenheimen. Dafür gibt es Landesdarlehen mit Zinsen unter dem Niveau von Bankkrediten oder Annuitätenzuschüsse zu Bankdarlehen. Dadurch sinkt die monatliche Rückzahlung, und das spüren am Ende auch die Mieterinnen und Mieter.

Die Subjektförderung hilft dagegen direkt deinem Haushalt, wenn dir eine geförderte Wohnung trotzdem zu teuer ist. Dazu zählen vor allem Eigenmittelersatzdarlehen für den Betrag, den du beim Einzug an den Bauträger zahlst, und die Wohnbeihilfe für die laufenden Kosten. Beide sind an das Einkommen gebunden. Der Vergleich auf einen Blick:

Merkmal Objektförderung Subjektförderung
Wer wird gefördert? Der Bau oder die Errichtung einer Wohnung oder eines Eigenheims Dein Haushalt, abhängig vom Einkommen
Typische Form Günstige Landesdarlehen oder Annuitätenzuschüsse zu Bankdarlehen Eigenmittelersatzdarlehen und Wohnbeihilfe
Was du davon merkst Niedrigere Rückzahlungsbelastung und damit günstigere Wohnkosten, dafür meist eine Einkommensgrenze beim Einzug Hilfe beim Eigenmittelbetrag oder ein monatlicher Zuschuss, den du selbst beantragst
Woran gebunden? An das geförderte Gebäude, dessen Bau oder Errichtung gefördert wird An dich als Person: Das Wiener Eigenmittelersatzdarlehen etwa ist nicht übertragbar

Für deine Wohnungssuche heißt das: Die Einkommensgrenze, die bei den meisten geförderten Wohnungen gilt, ist laut oesterreich.gv.at eine Bedingung der Objektförderung. Die Werte für dein Bundesland findest du bei den Einkommensgrenzen für geförderte Wohnungen. Was eine geförderte Wohnung grundsätzlich ausmacht, erklärt der Überblick Geförderter Wohnbau in Österreich.

Alle Fragen zum geförderten Wohnbau Kurzantworten zu Förderung, Bauträgern und Wohnformen in Österreich.

Welche Arten der Wohnbauförderung gibt es?

Innerhalb dieser zwei Gruppen bietet jedes Bundesland eigene Programme an. Diese Förderarten begegnen dir am häufigsten:

  • Neubauförderung für Mietwohnungen: Das Land fördert den Bau von Mietwohnungen, damit die Rückzahlungsbelastung und so die Miete niedriger ausfallen. Im Burgenland gibt es etwa einen eigenen Förderbereich für den Mehrgeschosswohnbau.
  • Eigentumsförderung: Gefördert werden der Bau eines Eigenheims und von Eigentumswohnungen. Tirol fördert zum Beispiel die Errichtung oder den Ersterwerb eines Wohnobjekts und eigens auch den Kauf einer gebrauchten Wohnung.
  • Sanierungsförderung: Auch die Förderung der Wohnhaussanierung nennt die Bundesverfassung ausdrücklich neben der Förderung des Wohnbaus. Das Burgenland fördert etwa Sanierung und Heizungstausch, Tirol hat eine eigene Wohnhaussanierungsrichtlinie.
  • Eigenmittelersatzdarlehen: ein langfristiges Darlehen mit sehr niedrigem Zinssatz für die Eigenmittel, die du beim Bezug einer geförderten Wohnung zahlst, angeboten etwa in Wien. Nicht jedes Bundesland hat ein solches Darlehen für Mieterinnen und Mieter.
  • Wohnbeihilfe: ein Zuschuss zu den laufenden Kosten wie Miete oder Kreditrate. Ob du sie bekommst, hängt von Einkommen, Familien- und Wohnungsgröße ab.

Für Energie und Klimaschutz gibt es zusätzlich Förderungen, die nicht nur vom Land kommen. Die Energieberatung des Landes Steiermark beantwortet etwa Fragen zu aktuellen Förderungen von Land und Bund rund ums Bauen, Sanieren und Wohnen.

Eigenmittelersatzdarlehen: Hilfe beim Finanzierungsbeitrag

Wer in eine geförderte Wohnung in Wien zieht, zahlt einen Baukosten- und einen Grundkostenbeitrag. Haushalte mit geringem Einkommen unterstützt die Stadt dabei mit dem Eigenmittelersatzdarlehen und übernimmt so einen Teil dieser Beiträge. Wie hoch solche Beträge sein können und wann du sie zurückbekommst, steht im Artikel zum Finanzierungsbeitrag bei Genossenschaftswohnungen.

Die Höhe hängt von der Förderstufe ab, die sich nach dem Jahresnettoeinkommen aller Personen im Haushalt richtet. Laut Stadt Wien beträgt die Baukostenförderung 12,5, 7,5, 5 oder 2,5 % der Baukosten deiner Wohnung, das Darlehen wird halbjährlich über 25, 20, 15 oder 10 Jahre zurückgezahlt. Für eine Person liegt die Grenze beim Jahresnettoeinkommen in Förderstufe 1 bei 28.450 € und in Förderstufe 4 bei 47.510 € (Stand 2026, gültig bis 31.12.2026). Eine zusätzliche Grundkostenförderung gibt es nur in den Förderstufen 1 und 2. Wie dein Einkommen dabei gerechnet wird, erklärt der Artikel Einkommen für geförderte Wohnungen berechnen.

Wichtig beim Auszug

Das Wiener Eigenmittelersatzdarlehen ist eine personenbezogene Förderung. Ziehst du aus, bevor es abbezahlt ist, musst du nach Angaben der Stadt den offenen Betrag beim Auszug zahlen. Auf Nachmieter übertragen lässt es sich nicht. Ob dein Bundesland ein vergleichbares Darlehen anbietet, erfährst du bei der zuständigen Förderstelle in der Tabelle weiter unten.

Wohnbeihilfe: Zuschuss zu den laufenden Wohnkosten

Für die laufenden Kosten wie Miete oder Kreditrate kannst du Wohnbeihilfe beantragen. Sie heißt aber nicht überall gleich und gilt nicht überall für dieselben Wohnungen. Fünf Beispiele zeigen, wie verschieden die Regeln sind:

  • Niederösterreich: Wohnzuschuss und Wohnbeihilfe gibt es für Wohnungen und Eigenheime, deren Errichtung oder Sanierung mit Wohnbauförderung unterstützt wurde, und zwar solange diese Förderung besteht. Für beide gibt es ein gemeinsames Formular, das Land berechnet die beste Variante. Die Unterstützung gilt laut Land Niederösterreich jeweils ein Jahr und kann höchstens drei Monate rückwirkend zuerkannt werden. Mieter gemeinnütziger Bauträger können den Antrag auch über die Hausverwaltung einbringen.
  • Oberösterreich: Die Wohnbeihilfe ist nach Angaben des Landes ein direkter Zuschuss aus Mitteln der Wohnbauförderung, beträgt höchstens 300 € im Monat (Stand 2026) und wird für maximal ein Jahr gewährt. Es gibt sie auch für nicht geförderte Mietwohnungen, bei Neuvermietung ab 2023 aber nur bis zu einer anrechenbaren Miete von 8 € pro m² ohne Betriebskosten. Für Eigentumswohnungen und Eigenheime gibt es keine Wohnbeihilfe.
  • Salzburg: Die Wohnbeihilfe bekommen Mieter geförderter Wohnungen, im Regelfall für höchstens ein Jahr. Ausgezahlt wird sie direkt an den Vermieter. Für nicht oder nicht mehr geförderte Mietwohnungen gibt es die erweiterte Wohnbeihilfe.
  • Tirol: Neben der Wohnbeihilfe gibt es eine eigene Mietzinsbeihilfe. Beide kannst du online mit ID Austria beantragen.
  • Vorarlberg: Die Wohnbeihilfe soll den Aufwand für Errichtung, Kauf, Miete oder Sanierung eines selbst bewohnten Eigenheims oder einer Wohnung lindern. Den Antrag gibst du beim Gemeindeamt deiner Wohnsitzgemeinde ab.

Praxistipp: Die Wohnbeihilfe deckt meist nicht deine ganze Vorschreibung. In Oberösterreich zählt nur der Hauptmietzins ohne Betriebskosten, in Salzburg gibt es keine Beihilfe für Betriebs-, Heiz- und Verwaltungskosten. Plane die Betriebskosten also immer voll ein. Was eine Genossenschaftswohnung insgesamt kostet, zeigt der Artikel Was kostet eine Genossenschaftswohnung?

Wer ist für die Wohnbauförderung zuständig?

Zuständig sind die Bundesländer. Die Bundesverfassung weist das Volkswohnungswesen zwar in der Gesetzgebung dem Bund zu, nimmt aber die Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung ausdrücklich davon aus. Deshalb gibt es laut oesterreich.gv.at neun unterschiedliche Wohnbauförderungsgesetze mit ständig wechselnden Durchführungsbestimmungen. Wie schnell sich die Regeln ändern, zeigt Tirol: Dort hat die Landesregierung am 29.09.2026 Änderungen der Wohnbauförderungsrichtlinie und der Wohnhaussanierungsrichtlinie beschlossen, die mit 1.1.2027 in Kraft treten.

Auch beim Geld haben die Länder viel Spielraum. Das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018 sieht vor: Den Wohnbauförderungsbeitrag zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in gleicher Höhe, die Einnahmen gehen an die Länder, und die Höhe des Tarifs legt jedes Land per Landesgesetz fest. Diese Stellen sind in den Bundesländern für die Wohnbauförderung zuständig:

Bundesland Zuständige Stelle Gut zu wissen
Wien Stadt Wien, Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten Bietet das Eigenmittelersatzdarlehen mit Online-Rechner an
Niederösterreich Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung, St. Pölten Antrag auf Wohnzuschuss oder Wohnbeihilfe auch bei dezentralen Dienststellen in zehn Bezirkshauptmannschaften
Oberösterreich Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung, Linz Ansuchen um Wohnbeihilfe auch per E-Mail möglich
Steiermark Land Steiermark, Fachabteilung Energie und Wohnbau, Infostelle in Graz Die Infostelle bietet nur eine Erstberatung, den Antrag bearbeitet das zuständige Referat
Kärnten Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1, Bereich Wohnbau, Klagenfurt Terminvereinbarung nur online
Salzburg Land Salzburg, Abteilung 10 Planen, Bauen, Wohnen, Beratung in der Wohnberatung Salzburg in Wals-Siezenheim Beratung vor dem Antrag telefonisch, per E-Mail oder persönlich
Tirol Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung, Innsbruck Beschlossene Änderungen der Förderrichtlinien gelten ab 1.1.2027
Vorarlberg Land Vorarlberg, Wohnbauförderung, Landhaus Bregenz Wohnbeihilfe-Antrag über das Gemeindeamt
Burgenland Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, Hauptreferat Wohnbauförderung, Eisenstadt Förderanträge persönlich, per Post oder per E-Mail

Bei Fragen zu deinem konkreten Fall ist die Förderstelle deines Bundeslandes die richtige Adresse. Nur sie kann verbindlich sagen, welche Förderung du bekommst.

Was das für deine Wohnungssuche bedeutet

Wenn du eine geförderte Wohnung bei einem gemeinnützigen Bauträger suchst, helfen dir diese Schritte:

  1. Klär, ob die Wohnung gefördert ist. Davon hängt ab, ob eine Einkommensgrenze gilt. In Niederösterreich ist es außerdem Voraussetzung für Wohnzuschuss und Wohnbeihilfe.
  2. Frag nach Hilfe beim Eigenmittelbetrag. In Wien kann das Eigenmittelersatzdarlehen einen Teil des Baukosten- und Grundkostenbeitrags übernehmen.
  3. Beantrag die Wohnbeihilfe gleich nach dem Einzug. In Salzburg wird sie laut Förderbroschüre des Landes frühestens ab dem Monat des Antrags und der Hauptwohnsitzmeldung ausgezahlt, in Niederösterreich höchstens drei Monate rückwirkend.
  4. Denk an die Verlängerung. In Niederösterreich musst du jedes Jahr neu ansuchen, in Oberösterreich wird die Beihilfe für maximal ein Jahr gewährt.

Geförderte Wohnungen sind gefragt, deshalb zählt bei der Suche oft jeder Tag. Immo-Spezl sammelt Angebote gemeinnütziger Bauträger aus ganz Österreich und benachrichtigt dich per Push, E-Mail oder Telegram, sobald eine passende Wohnung online ist.

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Quellen

  1. Wohnförderungen und Beihilfen, oesterreich.gv.at (öffnet in neuem Tab)
  2. Eigenmittelersatzdarlehen für geförderte Wohnungen, Stadt Wien (öffnet in neuem Tab)
  3. Wohnbauförderung, Land Burgenland (öffnet in neuem Tab)
  4. Wohnbauförderung, Land Tirol (öffnet in neuem Tab)
  5. Art. 11 B-VG: Volkswohnungswesen, RIS (öffnet in neuem Tab)
  6. Infostelle für Energie und Wohnbau, Land Steiermark (öffnet in neuem Tab)
  7. Wohnbauförderung Wohnzuschuss/Wohnbeihilfe, Land Niederösterreich (öffnet in neuem Tab)
  8. Wohnbeihilfe, Land Oberösterreich (öffnet in neuem Tab)
  9. Wohnbauförderung Miete (Broschüre, April 2026), Land Salzburg (öffnet in neuem Tab)
  10. Wohnbeihilfe, Land Vorarlberg (öffnet in neuem Tab)
  11. Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018, RIS (öffnet in neuem Tab)
  12. Wohnbau, Abteilung 1, Land Kärnten (öffnet in neuem Tab)
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