Einkommensgrenze Genossenschaftswohnung 2026: Werte aller Bundesländer
Wie viel darfst du für eine geförderte Wohnung verdienen? Hier findest du die Einkommensgrenzen für Genossenschaftswohnungen nach Bundesland, Stand 2026.
Kurz gesagt
Einkommensgrenze Genossenschaftswohnung: die Werte 2026 je Bundesland
Die Einkommensgrenze für eine geförderte Genossenschaftswohnung legt jedes Bundesland selbst fest. Meist zählt ein Nettowert für deinen Haushalt, und auch wessen Einkommen mitzählt, regelt jedes Land eigenständig. In Wien ist es zum Beispiel das Einkommen aller Personen, die mit dir einziehen. Die Tabelle zeigt die Grenzen für geförderte Mietwohnungen laut den Verordnungen und Förderrichtlinien der Länder, für Wien laut Wohnberatung Wien.
Achte beim Vergleich auf die Basis. Tirol rechnet mit einem Zwölftel des jährlichen Familieneinkommens. In Vorarlberg vergeben die Gemeinden gemeinnützige (integrative) Mietwohnungen nach der Vergaberichtlinie des Landes an Haushalte mit höchstens 80 % der Grenzen der privaten Wohnbauförderung. Laut Neubauförderungsrichtlinie für den privaten Wohnbau liegen diese bei 4.000 € für eine Person, 7.000 € für zwei und 8.250 € ab drei Personen, jeweils netto im Monat, berechnet als Jahresnetto geteilt durch zwölf. 80 % davon ergeben die Werte in der Tabelle. Die Wohnberatung Wien rechnet ihre Jahresgrenze zusätzlich auf 14 Monatsbezüge um, für eine Person sind das 4.377,14 € netto im Monat.
Die Länder passen ihre Grenzen unterschiedlich oft an. So aktuell sind die Werte in der Tabelle:
- Wien: ausgewiesen mit „Stand: 2026“.
- Niederösterreich: gültig seit dem Regierungsbeschluss vom 25. November 2025.
- Oberösterreich: gültig seit 1. April 2024.
- Salzburg: gültig seit 1. Jänner 2025.
- Steiermark: Grundlage ist die Einkommensgrenzenverordnung 2023, in Kraft seit 30. September 2023.
- Kärnten: angehoben mit Verordnung vom 9. Dezember 2025, dieselben Werte stehen in der Mietwohnungs-Richtlinie für 2026 bis 2028.
- Tirol: Richtlinie in der Ausgabe vom 1. Jänner 2026. Für 2027 hat das Land Tirol neue Einkommensgrenzen angekündigt, die aktuellen Werte erhältst du immer direkt beim Land Tirol.
- Vorarlberg: Vergaberichtlinie seit 1. Jänner 2025, die privaten Bezugswerte gelten für Förderanträge bis 31. Dezember 2026.
- Burgenland: Richtlinie gültig von 1. Jänner bis 31. Dezember 2026.
Was als Einkommen zählt
Gemeint ist ein Nettowert nach Sozialversicherung und Lohnsteuer, nicht dein Bruttogehalt. Die Vorarlberger Förderrichtlinie rechnet im Regelfall so: Jahresbrutto minus Sozialversicherung minus Lohnsteuer, geteilt durch zwölf. In Niederösterreich weist du dein Einkommen laut den Wohnungsförderungsrichtlinien des Landes in der Regel mit dem Jahreslohnzettel (L16) des Vorjahres nach, alternativ mit der Lohnbestätigung eines der drei Monate vor dem Stichtag.
Wer mitzählt, ist unterschiedlich geregelt. In Oberösterreich steigt die Grenze nur für weitere Personen ohne eigenes Einkommen um 7.500 €. Familienbeihilfe und Pflegegeld zählen etwa im Burgenland und in Vorarlberg nach den jeweiligen Förderrichtlinien nicht zum Einkommen. Im Burgenland bleibt außerdem das Einkommen volljähriger Kinder bis zum 27. Geburtstag außer Ansatz. Wie du dein Haushaltseinkommen Schritt für Schritt ermittelst, erklärt der Artikel So wird das Einkommen berechnet.
Gemeindewohnung in Wien: gleiche Grenze wie bei geförderter Miete
Für Wiener Gemeindewohnungen gilt dieselbe Einkommensgrenze wie für geförderte Mietwohnungen. Die Wohnberatung Wien führt beide in einer gemeinsamen Tabelle, für eine Person sind es 61.280 € netto im Jahr. Mit einem gültigen Wiener Wohn-Ticket kannst du dich für beide Wohnungsarten anmelden. Höher liegen die Grenzen bei geförderten Eigentumswohnungen: 70.030 € für eine Person, 104.370 € für zwei, 118.100 € für drei und 131.840 € für vier Personen, je weitere Person kommen 7.700 € dazu.
Beim Wohn-Ticket gibt es auch eine Hürde nach unten: Die Miete darf laut Wohnberatung Wien nicht höher sein als 50 % des Haushaltseinkommens. Was Gemeinde- und Genossenschaftswohnung sonst unterscheidet, liest du im Vergleich Gemeindewohnung oder Genossenschaftswohnung. Für Gemeindewohnungen außerhalb Wiens fragst du am besten direkt bei deiner Stadt oder Gemeinde nach, welche Grenze dort gilt.
Einkommensgrenze überschritten: was das für dich bedeutet
Entscheidend ist, wann du über der Grenze liegst. Bei der Bewerbung gilt: Wer die Grenze überschreitet, bekommt die geförderte Wohnung grundsätzlich nicht. In Oberösterreich gilt die Grenze bei Mietwohnungen laut Oö. Einkommensgrenzen-Verordnung ausdrücklich ohne Einschleifregelung. Einige Länder kennen in ihren Förderbestimmungen aber Ausnahmen:
- Niederösterreich: Nach der Endabrechnung eines Bauprojekts dürfen Mietwohnungen bei der Wiedervermietung auch an Haushalte gehen, die die Grenze um bis zu 20 % überschreiten.
- Kärnten: Steht eine geförderte Mietwohnung in einer Abwanderungsgemeinde seit mindestens 3 Monaten leer und ist kein förderwürdiger Mieter in Sicht, kann von der Einkommensgrenze abgesehen werden.
- Salzburg: Bei geförderten Mietwohnungen darf die Grenze um bis zu 100 % überschritten werden, etwa bei Pflegegeld ab Stufe 3, mit Behindertenpass oder mit Pension.
- Tirol: Gibst du eine günstige geförderte Mietwohnung zugunsten anderer förderwürdiger Personen auf, kann bei der Zuteilung einer neuen geförderten Wohnung von der Grenze abgesehen werden. Aktuelle Informationen zu weiteren Ausnahmen bekommst du immer direkt beim Land Tirol.
- Vorarlberg: Bei bis zu 25 % der Wohnungen einer Anlage darf das Einkommen bis zur vollen Grenze der privaten Wohnbauförderung reichen, für eine Person also bis 4.000 € netto im Monat.
Steigt dein Einkommen erst nach dem Einzug, verlierst du die Wohnung deshalb in der Regel nicht. Geprüft wird bei der Vergabe, im Burgenland etwa durch den gemeinnützigen Bauträger zum Zeitpunkt der Anmietung. Geförderte Mietwohnungen haben Kündigungsschutz nach dem Mietrechtsgesetz (MRG), wie das Land Steiermark betont. Der Vermieter darf nach § 30 MRG nur aus wichtigen Gründen kündigen, und die beispielhafte gesetzliche Liste dieser Gründe nennt ein gestiegenes Einkommen nicht.
Wichtiger als dein Gehalt ist nach dem Einzug, dass du die Wohnung regelmäßig selbst bewohnst: Wird sie nicht regelmäßig zur Deckung deines dringenden Wohnbedürfnisses genutzt, ist das grundsätzlich ein gesetzlicher Kündigungsgrund. Mehr dazu im Artikel zum Hauptwohnsitz.
Zwei Ausnahmen solltest du kennen. In Vorarlberg sind Mietverträge für integrative Mietwohnungen laut Landesrichtlinie auf höchstens 10 Jahre befristet, und über eine Verlängerung entscheidet die Gemeinde nach neuerlicher Prüfung der Vergabevoraussetzungen. Und solange du in Wien noch suchst, bleibt dein Wohn-Ticket nur gültig, wenn du alle Voraussetzungen weiter erfüllst. Ändern sich deine Daten, musst du sie auf meinwohnticket.wien aktualisieren.
Genossenschaftswohnung ohne Einkommensgrenze: wo es sie gibt
Die Einkommensgrenzen sind eine Bedingung der Wohnbauförderung: Tirol etwa gewährt eine Förderung grundsätzlich nur, wenn das Einkommen die Grenze nicht übersteigt. Manche gemeinnützige Bauträger bieten aber auch freifinanzierte Wohnungen ohne Einkommensgrenze an: Die Familienwohnbau etwa wirbt bei ihren freifinanzierten Wiener Wohnungen ausdrücklich mit „Keine Einkommensgrenzen oder Förderbedingungen“. In Wien spielt laut Wohnberatung Wien außerdem bei gefördert sanierten Wohnungen dein Einkommen keine Rolle, wenn du die wichtigsten Voraussetzungen für das Wohn-Ticket erfüllst. Achte deshalb in jeder Ausschreibung darauf, ob ein Projekt gefördert oder freifinanziert ist, und frag im Zweifel direkt beim Bauträger nach.
So prüfst du deinen Anspruch
- Zähl alle Personen, die mit dir einziehen. Danach richtet sich, welche Grenze für deinen Haushalt gilt.
- Ermittle das Nettoeinkommen deines Haushalts nach der Regel deines Bundeslands, als Jahres- oder als Monatswert.
- Vergleich das Ergebnis mit der Tabelle oben. Liegst du knapp darüber, frag beim Bauträger oder bei der Wohnbauförderung deines Landes nach Ausnahmen.
- Prüf auch die übrigen Voraussetzungen wie Hauptwohnsitz und Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel.
Liegst du unter der Grenze, lohnt es sich, neue Angebote früh zu sehen. Immo-Spezl sammelt Angebote gemeinnütziger Bauträger aus ganz Österreich und benachrichtigt dich per Push, E-Mail oder Telegram. Wie es nach der Bewerbung weitergeht, erklärt der Artikel So werden geförderte Wohnungen vergeben.
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Quellen
- Anmeldung und Voraussetzungen: Einkommenshöchstgrenzen für das Wiener Wohn-Ticket, Wohnberatung Wien (öffnet in neuem Tab)
- NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2019 in der Fassung der 26. Änderung, §§ 2, 4, 8 und 54, Amt der NÖ Landesregierung (öffnet in neuem Tab)
- Oö. Einkommensgrenzen-Verordnung 2012 § 1, RIS (öffnet in neuem Tab)
- Salzburger Wohnbauförderungsverordnung 2025 § 4: Höchstzulässiges Einkommen, RIS (öffnet in neuem Tab)
- Geschoßbauförderung: Einkommensobergrenzen bei Mietwohnungen, Land Steiermark (öffnet in neuem Tab)
- Kärntner Wohnbauförderungsverordnung 2025, LGBl. Nr. 77/2025, RIS (öffnet in neuem Tab)
- Wohnbauförderungsrichtlinie, Ausgabe 1.1.2026, Punkt 2.2: Einkommensgrenzen, Land Tirol (öffnet in neuem Tab)
- Wohnbauförderung NEU: Mehr Unterstützung für Junge und Familien, Land Tirol (öffnet in neuem Tab)
- Wohnungsvergaberichtlinie für integrative Miet- und Kaufanwartschaftswohnungen und betreutes Wohnen, Land Vorarlberg (öffnet in neuem Tab)
- Neubauförderungsrichtlinie Juli 2025/2026 für den privaten Wohnbau, Land Vorarlberg (öffnet in neuem Tab)
- Richtlinie 2026 zur Förderung der Errichtung von Gruppenwohnbauten, Reihenhäusern und Wohnungen, §§ 5, 7 und 8, Land Burgenland (öffnet in neuem Tab)
- § 30 Mietrechtsgesetz: Kündigungsschutz und Kündigungsgründe, RIS (öffnet in neuem Tab)
- Freifinanzierte Wohnungen Wien, Familienwohnbau gemeinnützige Bau- und Siedlungsgesellschaft (öffnet in neuem Tab)
- Richtlinie 3: Förderung der Errichtung und Revitalisierung von Mietwohnungen 2026 bis 2028, Punkt 7, Amt der Kärntner Landesregierung (öffnet in neuem Tab)
- Einkommensgrenzenverordnung 2023, Steiermark, RIS (öffnet in neuem Tab)
- Geförderter Wohnbau: gefördert sanierte Wohnungen, Wohnberatung Wien (öffnet in neuem Tab)
Verbindliche Details erfährst du immer direkt bei den Genossenschaften.