Voraussetzungen

Gemeindewohnung und Genossenschaftswohnung ohne Staatsbürgerschaft

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Gemeindewohnung oder Genossenschaftswohnung ohne österreichische Staatsbürgerschaft? Hier liest du, was für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige je Bundesland gilt.

Kurz gesagt

Nein, nicht zwingend. EU-, EWR- und Schweizer Bürger sind in der Regel gleichgestellt. Für Drittstaatsangehörige regelt das jedes Bundesland anders: In mehreren Ländern reicht der Titel „Daueraufenthalt EU“, andere verlangen mehr als 5 Jahre Hauptwohnsitz, Erwerbszeiten und Deutschkenntnisse, in Tirol ist die Staatsbürgerschaft bei geförderten Mietwohnungen kein Kriterium. Willst du die Wohnung später kaufen, gelten strengere Regeln.

Gemeindewohnung und Staatsbürgerschaft: die Grundregel

Einen österreichischen Pass brauchst du für eine geförderte Wohnung in den meisten Fällen nicht. Wer ohne Staatsbürgerschaft zum Zug kommt, hängt aber davon ab, ob du EU-Bürger bist oder aus einem Drittstaat kommst, in welchem Bundesland du suchst und ob es um eine Gemeindewohnung, eine geförderte Mietwohnung oder eine Wohnung mit Kaufoption geht. Jedes Bundesland regelt das in seinen eigenen Förderbestimmungen.

Für alle gemeinnützigen Bauvereinigungen gilt zusätzlich das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz. Es verpflichtet sie, ihre Tätigkeit vorrangig auf die Wohnversorgung von drei Gruppen auszurichten: österreichische Staatsbürger, ihnen gleichgestellte Personen und Ausländer, die sich seit mehr als fünf Jahren ununterbrochen und legal in Österreich aufhalten und ein Prüfungszeugnis des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) vorweisen. Das ÖIF-Zeugnis entfällt, wenn es dir aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist (amtsärztliches Gutachten) oder wenn du deinen Hauptwohnsitz in Österreich erst nach dem 60. Geburtstag begründet hast. Das Gesetz verlangt einen Vorrang für diese Gruppen, einen ausdrücklichen Ausschluss aller anderen enthält es nicht. Wer konkret zum Zug kommt, regeln die Förderbestimmungen der Länder.

EU-Bürger, EWR und Schweiz: weitgehend gleichgestellt

Personen, die durch das EWR-Abkommen begünstigt sind, stellt das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz österreichischen Staatsbürgern gleich. Viele Landesregeln nennen zusätzlich Schweizer Staatsangehörige ausdrücklich, etwa in Wien, Niederösterreich, Kärnten, Vorarlberg und im Burgenland. Oberösterreich bezieht in seinem Wohnbauförderungsgesetz auch Familienangehörige von Unionsbürgern im Sinne der EU-Freizügigkeitsrichtlinie ein.

Als EU-Bürger solltest du deinen Aufenthalt belegen können. Kärnten verlangt dafür laut seiner Förderrichtlinie für Mietwohnungen bei Bauvorhaben, die ab 1. Jänner 2026 erstmals baubewilligt wurden, ausdrücklich eine Anmeldebescheinigung oder eine Bescheinigung des Daueraufenthalts. Welche Unterlagen sonst noch üblich sind, findest du in der Unterlagen-Checkliste für die Bewerbung.

Genossenschaftswohnung als Drittstaatsangehöriger: Regeln je Bundesland

Für Menschen aus Nicht-EU-Staaten unterscheiden sich die Regeln stark. Manche Länder verlangen einen dauerhaften Aufenthaltstitel, andere eine Mindestwohndauer, Erwerbszeiten und Deutschkenntnisse, Tirol verzichtet bei Mietwohnungen ganz auf das Kriterium. Die Tabelle zeigt die Vorgaben für geförderte Mietwohnungen laut den Wohnbauförderungsgesetzen und Richtlinien der Länder, für Wien laut Wohnberatung Wien.

Bundesland Was Drittstaatsangehörige brauchen
Wien Für das Wiener Wohn-Ticket (Gemeindewohnungen und über die Wohnberatung vergebene geförderte Wohnungen): Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“ oder Status als anerkannter Flüchtling, dazu mindestens 2 Jahre Hauptwohnsitz in Wien. Ohne Wohn-Ticket bleibt der direkte Weg zu den Bauträgern.
Niederösterreich Mehr als 5 Jahre ununterbrochen rechtmäßiger Hauptwohnsitz in Österreich, in Österreich steuerpflichtige Einkünfte oder Leistungen aus der Sozialversicherung in 54 der letzten 60 Monate oder insgesamt über 240 Monate, Deutschnachweis (zum Beispiel ÖIF-Prüfung oder A2-Zeugnis) und Aufenthaltstitel aller Haushaltsmitglieder.
Oberösterreich Mit „Daueraufenthalt EU“ gilt die Voraussetzung bei geförderten Wohnungen von Bauträgern als erfüllt. Sonst: mehr als 5 Jahre Hauptwohnsitz in Österreich, Einkünfte in 54 der letzten 60 Monate oder insgesamt über 240 Monate und Deutschkenntnisse. Alle Haushaltsmitglieder müssen ihren rechtmäßigen Aufenthalt nachweisen.
Salzburg Gleichgestellt sind Inhaber einer Rot-Weiß-Rot Karte. Sonst: mehr als 5 Jahre Hauptwohnsitz in Österreich, Einkünfte in 24 der letzten 60 Monate oder insgesamt über 60 Monate und Deutschkenntnisse. Ein ab 1.1.2006 ausgestellter Titel „EU-Daueraufenthalt“ gilt als Deutschnachweis.
Steiermark Das Landesgesetz verlangt die Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung ausdrücklich nur für die Übertragung ins Eigentum. Vermietet werden darf an „begünstigte Personen“, und deren Definition nennt Volljährigkeit, eine Einkommensgrenze und die Nutzung für den dringenden Wohnbedarf, aber keine Staatsbürgerschaft. Der Vorrang nach dem Gemeinnützigkeitsgesetz gilt trotzdem.
Kärnten Für Bauvorhaben, die ab 1. Jänner 2026 erstmals baubewilligt wurden: Drittstaatsangehörige mit Daueraufenthaltsberechtigung sind gleichgestellt. Bei strukturellem Leerstand in Abwanderungsgemeinden kann nach 3 Monaten erfolgloser Mietersuche auf das Staatsbürgerschaftserfordernis verzichtet werden. Für ältere Anlagen bekommst du aktuelle Informationen beim Land Kärnten oder beim Bauträger.
Tirol Bei geförderten Mietwohnungen ist die Staatsbürgerschaft kein Vergabekriterium. Es zählen dringender Wohnbedarf, Einkommensgrenze und Finanzierbarkeit.
Vorarlberg Niederlassungsrecht mit Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Beispiel „Daueraufenthalt EU“, Blaue Karte EU oder Rot-Weiß-Rot-Karte. Jedes Haushaltsmitglied braucht eine eigene Niederlassungsbewilligung.
Burgenland Gefördert wird für Österreicher und nach EU-Recht, Staatsvertrag, EWR- oder Schweiz-Abkommen Gleichgestellte sowie für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte. Alle Mieter brauchen zusätzlich 2 Jahre Hauptwohnsitz in Österreich samt hier steuerpflichtigen Einkünften oder alternativ 5 Jahre solcher Einkünfte.

Praxistipp: Daueraufenthalt EU

Der Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“ öffnet die meisten Türen. Er reicht für das Wiener Wohn-Ticket, in Oberösterreich bei Bauträgerwohnungen, in Kärnten bei ab 2026 baubewilligten Projekten und in Vorarlberg. In Salzburg ersetzt er zumindest den Deutschnachweis. Aktuelle Informationen für das Burgenland bekommst du immer direkt beim Land Burgenland.

Unabhängig von der Staatsbürgerschaft gelten überall auch die Einkommensgrenzen. Die aktuellen Werte findest du im Überblick zu den Einkommensgrenzen für geförderte Wohnungen.

Genossenschaften in deinem Bundesland Die Vergabe läuft bei den einzelnen Bauträgern. Hier findest du die gemeinnützigen Bauvereinigungen nach Bundesland.

Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte

Für Menschen mit Schutzstatus gibt es eigene Regeln. In Wien reicht laut Wohnberatung Wien der Status als anerkannter Flüchtling für das Wohn-Ticket. Vorarlberg und das Burgenland zählen sowohl Asylberechtigte als auch subsidiär Schutzberechtigte zum berechtigten Personenkreis. Niederösterreich stellt beide Gruppen nach seinen Wohnungsförderungsrichtlinien nur gleich, wenn sie Deutschkenntnisse nachweisen. Bei geförderten Mietwohnungen kommen dort dieselben Bedingungen wie für Drittstaatsangehörige dazu: mehr als 5 Jahre Hauptwohnsitz und die geforderten Erwerbszeiten.

Wien: Gemeindewohnung ohne Staatsbürgerschaft oder Genossenschaft?

In Wien meldest du dich mit dem Wiener Wohn-Ticket für Gemeindewohnungen und für geförderte Wohnungen an. Bei der Gemeindewohnung ist die Staatsbürgerschaft also klar geregelt: Österreich, EU, EWR oder Schweiz, anerkannter Flüchtling oder „Daueraufenthalt EU“. Das gilt nach Angaben der Wohnberatung Wien für alle Personen, die mit dir einziehen. Für minderjährige Kinder genügen Staatsbürgerschaftskriterium und Hauptwohnsitz in Wien.

Erfüllst du diese Kriterien nicht, empfiehlt die Wohnberatung Wien, dich direkt an Bauvereinigungen und gemeinnützige Genossenschaften zu wenden. Sie vergeben den großen Teil der geförderten Wohnungen. Dort läuft die Vergabe über den jeweiligen Bauträger, und auch er ist an den Vorrang nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz gebunden. Weitere Unterschiede zwischen beiden Wohnformen erklärt der Vergleich Gemeindewohnung oder Genossenschaftswohnung.

Genossenschaftswohnungen in Wien Aktuelle Angebote gemeinnütziger Bauträger in Wien auf einen Blick.

Kaufoption und Eigentum: strengere Regeln

Willst du die Wohnung später kaufen, wird es enger. Wo es einen gesetzlichen Anspruch auf nachträglichen Kauf der Genossenschaftswohnung gibt, steht er nur Personen aus dem vorrangigen Kreis des Gemeinnützigkeitsgesetzes zu, also Staatsbürgern, Gleichgestellten und Ausländern mit mehr als fünf Jahren legalem Aufenthalt und ÖIF-Zeugnis. Bei geförderten Wohnungen darf der Bauträger anderen Mietern auch freiwillig kein Kaufangebot machen, solange die Förderung aufrecht ist. Mehr zur Kaufoption bei Genossenschaftswohnungen liest du im eigenen Artikel.

  • Niederösterreich: Geförderte Wohnungen gehen nur an österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte ins Eigentum.
  • Steiermark: Die Übertragung ins Wohnungseigentum ist nur an Staatsbürger oder Gleichgestellte erlaubt.
  • Vorarlberg: Laut Vergaberichtlinie des Landes bekommen Drittstaatsangehörige wegen des Ausländergrundverkehrs eine Kaufanwartschaftswohnung nur, wenn ihnen die Staatsbürgerschaft bereits zugesichert ist.

So gehst du ohne österreichischen Pass vor

  1. Status klären: Prüf, welchen Aufenthaltstitel du und alle Haushaltsmitglieder haben und seit wann ihr in Österreich hauptgemeldet seid. Mehrere Länder verlangen den Nachweis für alle, die einziehen.
  2. Nachweise sammeln: Je nach Land brauchst du ein Deutschzeugnis, oft auf Niveau A2, und Belege über deine Einkünfte oder Versicherungszeiten in Österreich.
  3. Beim Bauträger nachfragen: Ob dein Status im konkreten Projekt reicht, sagt dir der Bauträger. Bei Unklarheiten im Einzelfall kannst du dich auch an die Wohnberatung deines Landes oder an die Arbeiterkammer wenden.
  4. Schnell sein: Geförderte Wohnungen sind begehrt. Immo-Spezl sammelt Angebote gemeinnütziger Bauträger aus ganz Österreich und meldet neue Inserate per Push, E-Mail oder Telegram. Beachte auch die Regeln zum Hauptwohnsitz in der Genossenschaftswohnung.

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Quellen

  1. Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, §§ 8 und 15f, RIS (öffnet in neuem Tab)
  2. Anmeldung und Voraussetzungen für das Wiener Wohn-Ticket, Wohnberatung Wien (öffnet in neuem Tab)
  3. FAQ und Kontakt, Wohnberatung Wien (öffnet in neuem Tab)
  4. NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2019, 26. Änderung, § 4, Land Niederösterreich (öffnet in neuem Tab)
  5. Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993, §§ 6 und 7, RIS (öffnet in neuem Tab)
  6. § 5 Salzburger Wohnbauförderungsverordnung 2025: Ergänzende Gleichstellung Fremder, RIS (öffnet in neuem Tab)
  7. Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993, §§ 2 und 8, RIS (öffnet in neuem Tab)
  8. Richtlinie 3: Förderung von Mietwohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau 2026 bis 2028, Land Kärnten (öffnet in neuem Tab)
  9. Wohnungsvergabe-Richtlinie, Ausgabe 1.7.2024, Land Tirol (öffnet in neuem Tab)
  10. Wohnungsvergaberichtlinie für integrative Miet- und Kaufanwartschaftswohnungen, Land Vorarlberg (öffnet in neuem Tab)
  11. § 13 Burgenländisches Wohnbauförderungsgesetz 2018, RIS (öffnet in neuem Tab)
  12. Richtlinie 2026 zur Förderung der Errichtung von Gruppenwohnbauten, Reihenhäusern und Wohnungen, Land Burgenland (öffnet in neuem Tab)
Da sich Richtlinien laufend ändern können, gilt keine Gewähr auf die Richtigkeit der Informationen.
Verbindliche Details erfährst du immer direkt bei den Genossenschaften.
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