Unterlagen für die Genossenschaftswohnung: Checkliste zur Bewerbung
Welche Unterlagen brauchst du für die Bewerbung um eine Genossenschaftswohnung? Unsere Checkliste zeigt, wo du jedes Dokument bekommst und wann du es vorlegen musst.
Kurz gesagt
Welche Unterlagen brauchst du für eine Genossenschaftswohnung?
Eine österreichweit einheitliche Liste gibt es nicht. Die Voraussetzungen für geförderte Genossenschaftswohnungen regelt jedes Bundesland selbst. Welche Unterlagen für die Genossenschaftswohnung du konkret brauchst, hängt also davon ab, in welchem Bundesland und bei welchem Bauträger du dich bewirbst. Das Serviceportal des Bundes nennt als typische Nachweise Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde, Reisepass, Sozialversicherungskarte, einen aktuellen Einkommensnachweis und bei Verheirateten die Heiratsurkunde. Es weist aber ausdrücklich darauf hin, dass noch weitere Unterlagen nötig sein können.
Genauso wichtig ist der Zeitpunkt. In Niederösterreich prüft der Bauträger laut NÖ Wohnservice die Förderungswürdigkeit, also etwa Einkommen und Hauptwohnsitz, erst beim Abschluss des Vertrags. In Wien brauchst du dagegen für Wohnungen, die über die Wohnberatung Wien vergeben werden, schon für die Anmeldung ein gültiges Wiener Wohn-Ticket, und dafür verlangt die Wohnberatung die Unterlagen von dir und allen mitziehenden Personen. Einen großen Teil der geförderten Wohnungen in Wien vergeben aber, wie die Wohnberatung selbst angibt, die Bauträger direkt, mit eigenen Anmeldewegen. Wer seine Mappe von Anfang an vollständig hat, verliert in keinem der beiden Fälle Zeit.
Checkliste: Diese Dokumente solltest du bereithalten
Die Wohnberatung Wien kann außerdem Nachweise zu Unterhaltspflichten und zu besonderen Lebenssituationen verlangen, zum Beispiel Behindertenpass, Pflegegeldbescheid oder Ausbildungsbestätigung. Bonuspunkte für die Reihung bekommst du dort nur, wenn du die passenden Nachweise hochlädst oder vorlegst.
Einkommensnachweis: Welcher Beleg zählt?
Der Einkommensnachweis ist das Dokument, bei dem sich die Regeln am stärksten unterscheiden. Er wird für alle Personen gebraucht, die mit dir einziehen. Wie das Haushaltseinkommen genau gerechnet wird, erklärt der Artikel Einkommen für geförderte Wohnungen berechnen, die aktuellen Grenzwerte findest du bei den Einkommensgrenzen nach Bundesland.
- Wien (Wohn-Ticket): Aktuelle Einkommensnachweise, zum Beispiel Lohnzettel, AMS-Bescheid oder Pensionsbescheid. Selbständige legen den letzten gültigen Einkommensteuerbescheid vor.
- Niederösterreich: Jahreslohnzettel (L16) oder Arbeitnehmerveranlagung des Vorjahres, bei Selbständigen der letzte Einkommensteuerbescheid. Wahlweise reicht eine monatliche Lohnbestätigung über einen der drei Monate vor dem Stichtag, zum Beispiel dem Vertragsabschluss, oder du legst die Lohnzettel bzw. Bescheide der letzten drei Jahre vor (Stand: Wohnungsförderungsrichtlinien 2019 in der Fassung von Februar 2026).
- Salzburg: Das Wohnbauförderungsgesetz nennt grundsätzlich den Arbeitnehmerveranlagungsbescheid für das vorangegangene Jahr. Jahreslohnzettel oder Monatslohnzettel der letzten drei Monate kommen nur bei berücksichtigungswürdigen Gründen in Frage. Das gilt laut Land Salzburg auch für Mieterinnen und Mieter geförderter Mietwohnungen.
Den Jahreslohnzettel kannst du selbst abrufen. Arbeitgeber übermitteln ihn laut oesterreich.gv.at grundsätzlich bis Ende Februar des Folgejahres elektronisch an das Finanzamt, danach kannst du ihn in deinem Steuerakt in FinanzOnline einsehen. Bewirbst du dich in Salzburg, lohnt es sich, die Arbeitnehmerveranlagung früh im Jahr einzureichen, damit der Bescheid vorliegt, wenn eine passende Wohnung frei wird.
Staatsbürgerschaft, Aufenthaltstitel und Meldezettel
Als Österreicher genügt in Wien der Reisepass oder der Staatsbürgerschaftsnachweis. Außerhalb Wiens stellt ihn nach Angaben von oesterreich.gv.at jedes Standesamt aus, egal wo in Österreich du deinen Hauptwohnsitz hast. In Wien ist laut Stadt Wien die MA 35 zuständig. Für den Gebrauch im Inland stellen ihn dort auch die Stadtinformation und, zusammen mit Pass- oder Meldeangelegenheiten, die Magistratischen Bezirksämter aus. Das Wiener Standesamt tut das nur im Zusammenhang mit einer Geburt, Eheschließung oder eingetragenen Partnerschaft. Sind deine Daten im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister vollständig und die Gebühren bezahlt, bekommst du ihn sofort. Für die Ausstellung fallen eine Bundesgebühr von 21 Euro und eine je nach Bundesland unterschiedliche Landesverwaltungsabgabe an, dazu kommt die Gebühr für den Antrag von 21 Euro, elektronisch mit ID Austria 13 Euro, sofern deine Gemeinde das anbietet (Stand 2026).
Ohne EU- oder EWR-Staatsbürgerschaft brauchst du oft mehr Nachweise. Die GWG Linz in Oberösterreich verlangt zum Beispiel den Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“. Wer diesen nicht hat, legt eine Meldebestätigung über mindestens 5 Jahre Hauptwohnsitz in Österreich (nicht älter als ein Monat), einen Deutschnachweis (zum Beispiel ein A2-Zeugnis eines ÖIF-zertifizierten Kursträgers oder einen Lehrabschluss) und einen Versicherungsdatenauszug vor, der Einkünfte in mindestens 54 Monaten der letzten fünf Jahre oder insgesamt 240 Monaten belegt. Welche Regeln in den anderen Bundesländern gelten, liest du im Artikel Geförderte Wohnung ohne österreichische Staatsbürgerschaft.
Der Meldezettel spielt vor allem dort eine Rolle, wo eine Mindestwohndauer verlangt wird. Für das Wiener Wohn-Ticket musst du laut Wohnberatung Wien zum Beispiel seit mindestens 2 Jahren deinen Hauptwohnsitz in Wien haben. Eine Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister kannst du mit ID Austria und einer Online-Zahlungsmöglichkeit über oesterreich.gv.at anfordern, allerdings nur für dich selbst. Die „historische“ Variante zeigt auch frühere An- und Abmeldungen.
Ablauf: Von der Anmeldung bis zum Mietvertrag
- Anmelden oder vormerken. Für Wohnungen über das Wiener Wohn-Ticket legst du mit dem Stadt Wien Konto (auch per ID Austria) ein Profil auf meinwohnticket.wien an, gründest einen Haushalt, füllst für jedes Mitglied die Formulare aus und stellst den Antrag. In Niederösterreich bewirbst du dich für Wohnungen mit N-Logo online beim Land, alle anderen vergibt der Bauträger direkt. Wie lange Vormerkungen gelten, erklärt der Artikel zur Warteliste für Genossenschaftswohnungen.
- Für eine Wohnung bewerben. Über das Wiener Wohn-Ticket sind freie Wohnungen nach Angaben der Wohnberatung Wien 48 Stunden online, du kannst dich für höchstens 3 Wohnungen gleichzeitig anmelden. Bei Wohnungen mit N-Logo in Niederösterreich berät laut NÖ Wohnservice ein Beirat grundsätzlich innerhalb von 6 Wochen über die Vergabe, das Ergebnis bekommst du per Post.
- Besichtigen. Bei einer geförderten Neubauwohnung in Wien bekommt die erstgereihte Person eine Einladung zur Planbesichtigung, bei einer wiedervermieteten Wohnung werden die fünf Erstgereihten eingeladen.
- Prüfung der Unterlagen. Bei einer geförderten Wohnung über das Wiener Wohn-Ticket prüft die Wohnberatung nach deiner Zusage alle Voraussetzungen und stellt bei positivem Ergebnis einen Zuweisungsschein aus. In Niederösterreich prüft der Bauträger beim Vertragsabschluss.
- Mitglied werden und Vertrag unterschreiben. Bei einer Genossenschaft wirst du Mitglied, um die Wohnung mieten zu können. Gemeinnützige Gesellschaften vermieten auch ohne Mitgliedschaft. Oft fällt zusätzlich ein Finanzierungsbeitrag an. Was es damit auf sich hat, erklärt der Artikel zum Finanzierungsbeitrag.
- Einziehen und anmelden. Nach dem Einzug musst du dich laut Meldegesetz innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde anmelden.
Praxistipp: Unterlagen digital bereithalten
Brauchst du ein Bewerbungsschreiben oder ein Muster?
Meist nicht. Bei vielen gemeinnützigen Bauträgern und Vergabestellen läuft die Bewerbung über Formulare: beim Wiener Wohn-Ticket über die Formulare auf meinwohnticket.wien, bei Wohnungen mit N-Logo in Niederösterreich über die Onlinebewerbung und bei der GWG Linz über eine Online-Vormerkung mit Upload der Dokumente. Ein frei formuliertes Bewerbungsschreiben brauchst du dafür nicht. Entscheidend sind vollständige und richtige Angaben.
Nimmt ein Bauträger Anmeldungen nur per E-Mail an, reicht eine kurze, sachliche Nachricht. Diese Punkte sollten darin stehen:
- Name, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Projekt oder Region, für die du dich interessierst
- Anzahl der Personen im Haushalt und gewünschte Zimmeranzahl
- Gewünschter Einzugstermin und eventuelle Dringlichkeit, etwa ein auslaufender Mietvertrag
- Hinweis, dass du alle Nachweise auf Anfrage sofort schicken kannst
Schnell sein zahlt sich aus: Wer die Unterlagen schon fertig hat, kann sofort reagieren, wenn eine passende Wohnung ausgeschrieben wird. Automatische Benachrichtigungen über neue Angebote gibt es beim Wiener Wohn-Ticket nicht, die aktuellen Regeln erfährst du bei der Wohnberatung Wien. Immo-Spezl sammelt Angebote gemeinnütziger Bauträger aus ganz Österreich und meldet neue Wohnungen per Push, E-Mail oder Telegram.
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Quellen
- Genossenschaftswohnungen, oesterreich.gv.at (Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus) (öffnet in neuem Tab)
- Wohnungsvergabe, NÖ Wohnservice, Amt der NÖ Landesregierung (öffnet in neuem Tab)
- Erforderliche Unterlagen für das Wiener Wohn-Ticket, Wohnberatung Wien (öffnet in neuem Tab)
- FAQ & Kontakt, Wohnberatung Wien (öffnet in neuem Tab)
- Voraussetzungen Onlinevormerkung, GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz (öffnet in neuem Tab)
- NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2019 (26. Änderung), § 2: Einkommensnachweis, Land Niederösterreich (öffnet in neuem Tab)
- § 15 S.WFG 2025: Nachweis des Einkommens, RIS (öffnet in neuem Tab)
- L16: Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis, oesterreich.gv.at (öffnet in neuem Tab)
- Staatsbürgerschaftsnachweis, oesterreich.gv.at (öffnet in neuem Tab)
- Meldebestätigung, oesterreich.gv.at (öffnet in neuem Tab)
- Die Wohnungsvergabe, Wohnberatung Wien (öffnet in neuem Tab)
- § 3 MeldeG: Anmeldung binnen drei Tagen, RIS (öffnet in neuem Tab)
- Wohnbauförderung Miete (Broschüre), Land Salzburg (öffnet in neuem Tab)
- Staatsbürgerschaftsnachweis, Stadt Wien (öffnet in neuem Tab)
Verbindliche Details erfährst du immer direkt bei den Genossenschaften.