Geförderter Wohnbau in Österreich

Genossenschaftswohnung Warteliste: So funktioniert die Vormerkung

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Eine zentrale Warteliste für Genossenschaftswohnungen gibt es nicht. Hier erfährst du, wo du dich vormerken lässt, was das kostet und welche Fristen du einhalten musst.

Kurz gesagt

Eine zentrale Warteliste gibt es nicht. Du lässt dich direkt bei gemeinnützigen Bauträgern vormerken, je nach Bundesland auch oder nur beim Gemeindeamt. In Wien brauchst du für Gemeindewohnungen und einen Teil der geförderten Wohnungen das kostenlose Wiener Wohn-Ticket der Wohnberatung Wien, den Großteil der geförderten Wohnungen vergeben die Bauträger aber selbst. Vormerkungen musst du oft jährlich verlängern.

Gibt es eine Warteliste für Genossenschaftswohnungen?

Statt einer zentralen Liste nimmt jeder gemeinnützige Bauträger Vormerkungen selbst entgegen, in einigen Bundesländern zusätzlich die Gemeinde, in Wien die Stadt über das Wiener Wohn-Ticket. Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) verlangt von Bauvereinigungen, nach objektiven Gesichtspunkten zu vergeben, vor allem nach Wohnungsbedarf, Haushaltsgröße und Einkommen. Genauere Vergaberegeln stehen in den Wohnbauförderungsgesetzen der Länder. Eine Reihung nach Anmeldedatum schreibt das WGG nicht vor.

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt die Wiener Bauvereinigung Neues Leben: Für Anlagen in Bau oder Planung kannst du dich unverbindlich vormerken und wirst nach Vormerkdatum informiert, sobald Pläne und Preise feststehen. Für frei werdende Wohnungen führt sie dagegen keine Warteliste. Pro Wohnung ist die Zahl der Vormerkungen begrenzt, die Vorgemerkten werden zur Besichtigung eingeladen und vergeben wird nach förderrechtlichen und sozialen Kriterien, ausdrücklich ohne Reihung. Andere Bauträger handhaben das anders. Frag deshalb bei jeder Anmeldung nach, ob es eine Liste gibt und wie gereiht wird.

Was kostet die Vormerkung? Anmeldegebühr und Genossenschaftsanteil

Das Wiener Wohn-Ticket ist laut Wiener Wohnen kostenlos. Bei echten Genossenschaften kommt oft eine Mitgliedschaft dazu, denn das WGG erlaubt einer Bauvereinigung in der Rechtsform der Genossenschaft, ihre Wohnungen ausschließlich an Mitglieder zu vergeben. Der Genossenschaftsanteil ist laut Arbeiterkammer Wien der Mitgliedsbeitrag. Es gibt ihn nur bei echten Wohnbaugenossenschaften, nicht bei Bauvereinigungen in Form einer GmbH oder AG. Die aktuelle Höhe erfährst du immer direkt beim jeweiligen Bauträger.

Ein konkretes Beispiel aus Oberösterreich: Die Genossenschaft ISG aus Ried im Innkreis verlangt laut ihrer Website einmalig 14,53 Euro Beitrittsgebühr, 3,48 Euro Mitgliedsbeitrag pro Jahr und Geschäftsanteile zu je 36,34 Euro. Für eine Wohnung bis 50 m² brauchst du 3 Anteile (109,02 Euro), bis 90 m² 6 Anteile (218,04 Euro) und darüber 8 Anteile (290,72 Euro), Stand Oktober 2026. Die Mitgliedschaft ist dort neben Dringlichkeitsgründen ein wesentliches Vergabekriterium. Andere Genossenschaften setzen eigene Beträge fest.

Genossenschaftsanteil ist nicht Finanzierungsbeitrag

Oft wird der Finanzierungsbeitrag fälschlich Genossenschaftsanteil genannt. Der Finanzierungsbeitrag ist ein Beitrag zu Grund- und Baukosten, den Bauvereinigungen laut AK in der Regel bei Vertragsabschluss einheben. Bei der ISG wird ein Baukostenbeitrag mit der Wohnungszusicherung fällig. Er wird also erst zum Thema, wenn du eine konkrete Wohnung bekommst.

Ein Bearbeitungshonorar für das Erstellen des Mietvertrags darf dir eine Bauvereinigung laut AK nicht verrechnen. Hast du eines bezahlt, kannst du es wie eine verbotene Ablöse zurückfordern. Manche Bauträger sehen in ihren Richtlinien aber Kosten vor, wenn du nach einer Zusage wieder abspringst: Die ISG behält bei einem Rücktritt zwischen Wohnungszusicherung und Übergabe 80 Euro Bearbeitungsgebühr vom bereits eingezahlten Baukostenbeitrag ein, bei einem Rücktritt in den letzten 3 Monaten vor der Übergabe unter Umständen zusätzlich eine Monatsvorschreibung. Wird eine Zahlung verlangt, frag nach, wofür sie ist, und lass dich bei Zweifeln von der Arbeiterkammer beraten.

Vormerkung in Wien: Wohnberatung und Wiener Wohn-Ticket

In Wien laufen zwei Wege parallel. Nach Angaben der Wohnberatung Wien vergibt die Stadt jedes Jahr rund 14.000 Wohnungen, ihr Vergabesystem mit dem Wiener Wohn-Ticket gilt für Gemeindewohnungen und einen Teil der geförderten Wohnungen. Seit der Umstellung gibt es dafür ein gemeinsames Wohn-Ticket, zuständig ist laut Wiener Wohnen selbst die Wohnberatung Wien, nicht Wiener Wohnen. Den großen Teil der geförderten Wohnungen vergeben die Bauvereinigungen und gemeinnützigen Genossenschaften aber selbst. Die Arbeiterkammer nennt deshalb beide Wege: direkt bei Bauvereinigungen vormerken lassen und über die Wohnberatung Wien suchen. So kommst du zum Wohn-Ticket:

  1. Voraussetzungen prüfen: Laut Wohnberatung Wien musst du mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens 2 Jahren deinen Hauptwohnsitz in Wien haben. Dazu kommen Einkommensgrenzen, Vorgaben zu Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsstatus und keine schweren Probleme aus früheren Mietverhältnissen.
  2. Stadt Wien Konto anlegen: Die Registrierung funktioniert auch mit der ID Austria, du brauchst eine gültige E-Mail-Adresse.
  3. Antrag auf meinwohnticket.wien stellen: Dort registrierst du dich für die Wohnungsvergabe der Stadt und stellst den Wohnantrag. Die Wohnberatung Wien prüft deine Daten und stellt das Wohn-Ticket aus, wenn du alle Zugangskriterien erfüllst.
  4. Angebote selbst prüfen: Freie Wohnungen stehen 48 Stunden online, du kannst dich für höchstens 3 Wohnungen gleichzeitig anmelden. Automatische Benachrichtigungen über neue Angebote gibt es nicht.

Wenn du dich online nicht registrieren kannst, vereinbarst du unter 01 24 111 einen persönlichen Termin bei der Wohnberatung Wien. Welche Unterlagen du für Wohn-Ticket und Bauträger brauchst, steht in der Unterlagen-Checkliste.

Genossenschaftswohnungen in Wien Aktuelle Angebote gemeinnütziger Bauträger in Wien auf einen Blick.

Genossenschaftswohnung anmelden: So läuft es in den Bundesländern

Außerhalb Wiens meldest du dich direkt beim Bauträger an, je nach Bundesland auch bei der Gemeinde oder über eine Plattform des Landes. Ein Überblick über die Regeln, die wir für dich in den Unterlagen der Länder, der Stadt Salzburg und der ISG geprüft haben:

Bundesland Wo du dich vormerken lässt Gut zu wissen
Niederösterreich Neu gebaute geförderte Wohnungen findest du beim NÖ Wohnservice des Landes. Für Wohnungen mit N-Logo bewirbst du dich dort online, alle anderen vergibt der Bauträger direkt. Über Wohnungen mit N-Logo berät ein Beirat grundsätzlich innerhalb von 6 Wochen.
Steiermark Bei einer gemeinnützigen Bauvereinigung oder per Vormerkung im zuständigen Gemeindeamt. Eine dieser beiden Anmeldungen ist Voraussetzung für eine geförderte Wohnung.
Vorarlberg Bei der Wohnsitzgemeinde, die deine Bewerbung im landesweiten Wohnungswerberprogramm erfasst. Die Vormerkdauer bringt 5 Punkte pro Monat, gemeinsam mit Melde- und Arbeitszeit höchstens 450 Punkte.
Salzburg (Stadt) Beim Wohnservice der Stadt für Wohnungen mit Vergaberecht der Stadt. Der Antrag wird in der Regel erst nach 3 Monaten Mindestvormerkdauer aktiv, pro Jahr Wartezeit gibt es 7 Punkte.
Oberösterreich (Beispiel ISG) Online bei der Genossenschaft. Ihre Mietwohnungen vergibt aber großteils die jeweilige Standortgemeinde, Ausnahmen sind etwa Anlagen in Ried im Innkreis und Bad Schallerbach. Für die Nutzung einer Wohnung ist die Mitgliedschaft Voraussetzung. Bei der Wohnungszusicherung zahlst du einen Baukostenbeitrag von 2 % der Baukosten.

In Burgenland, Kärnten, Tirol, im Land Salzburg außerhalb der Stadt und bei anderen Bauträgern in Oberösterreich fragst du am besten direkt beim Bauträger und beim Gemeindeamt nach, wie vorgemerkt wird. Wie Bauträger und Genossenschaften rechtlich aufgestellt sind, erklärt der Artikel zu gemeinnützigen Bauträgern.

Vormerkung aktuell halten: Diese Fristen gelten

Eine Vormerkung läuft selten unbegrenzt. Wer Fristen übersieht, verliert seinen Platz oder angesammelte Punkte:

  • Wien: Das Wohn-Ticket gilt laut Wohnberatung Wien grundsätzlich ein Jahr ab Ausstellung, vor Ablauf bekommst du eine Erinnerung per E-Mail und kannst es um ein Jahr verlängern. Ändern sich deine Daten, musst du sie erneuern. Bestätigst oder aktualisierst du sie 12 Monate lang nicht, wird das Ticket ungültig.
  • Wien, Bonus für lange Wartezeit: Punkte dafür gibt es nur bei aktiver Suche mit mindestens 100 Login-Tagen pro Jahr, solange du noch bei keiner Wohnung erstgereiht warst, und erst nach jedem vollen Jahr ab Registrierung. Hast du über das Wohn-Ticket eine Wohnung bekommen, kannst du 3 Jahre lang kein neues erhalten.
  • Stadt Salzburg: Der Antrag beim Wohnservice muss nach den Vergaberichtlinien der Stadt vor Ablauf eines Jahres verlängert werden, mit den Einkommensnachweisen des Vorjahres. Sonst wird er gegenstandslos.
  • Vorarlberg: Die Vergaberichtlinie des Landes sieht vor: Nach einem Jahr musst du den Antrag aktualisieren, sonst wird er inaktiv gestellt. Änderungen wie Umzug, Familienstand oder Einkommen meldest du dem Gemeindeamt.
  • Bei Bauträgern: Achte auf vollständige Unterlagen, Neues Leben etwa berücksichtigt nur vollständige Bewerbungen. Trag dir Verlängerungstermine in den Kalender ein und halte deine Kontaktdaten aktuell.

Wie lange du realistisch warten musst, hängt von Region, Wohnungsgröße und Dringlichkeit ab. Mehr dazu im Artikel zur Wartezeit auf eine Genossenschaftswohnung.

Darf ich mich bei mehreren Genossenschaften anmelden?

Ja. Die Arbeiterkammer nennt mehrere Wege, die du kombinieren kannst: Vormerkungen direkt bei Bauvereinigungen und in Wien zusätzlich die Suche über die Wohnberatung. Die ISG fragt in ihrem Anmeldeformular sogar ab, bei welchen anderen Bauträgern oder Gemeinden du schon vorgemerkt bist. Grenzen setzen einzelne Systeme, etwa das Wiener Wohn-Ticket mit höchstens 3 gleichzeitigen Anmeldungen. Was in Vorarlberg und den anderen Bundesländern gilt, erklärt der Artikel Wie bekomme ich eine Genossenschaftswohnung? Bei einer echten Genossenschaft sind die Nutzungsberechtigten Mitglieder, und das WGG erlaubt ihr, Wohnungen nur an Mitglieder zu vergeben.

Mehrere Anmeldungen bedeuten auch mehrere Angebote. Lehnst du in Wien als Erstgereihte oder Erstgereihter Wohnungen ab, kann das zu Sperren führen, Details im Artikel Wohnungsangebot ablehnen. Die aktuellen Regeln erhältst du immer bei der Wohnberatung Wien.

Schnell sein zahlt sich aus: Wo Vormerkungen pro Wohnung begrenzt sind oder Angebote nur 48 Stunden online stehen, zählt jede Stunde. Immo-Spezl sammelt Angebote gemeinnütziger Bauträger aus ganz Österreich und schickt dir neue Treffer per Push, E-Mail oder Telegram.

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Quellen

  1. § 8 WGG: Vergabe von Wohnungen, RIS (öffnet in neuem Tab)
  2. Genossenschaftswohnungen: Mehr Klarheit über Mietverträge, Kosten und Co (Broschüre 2024), Arbeiterkammer Wien (öffnet in neuem Tab)
  3. Allgemeine Richtlinien für Genossenschafts(miet)wohnungen der ISG (Stand März 2024), veröffentlicht von der Gemeinde Munderfing (öffnet in neuem Tab)
  4. Genossenschaftswohnung Wien: Häufige Fragen, Neues Leben (öffnet in neuem Tab)
  5. FAQ und Kontakt zum Wiener Wohn-Ticket, Wohnberatung Wien (öffnet in neuem Tab)
  6. Anmeldung und Voraussetzungen für das Wiener Wohn-Ticket, Wohnberatung Wien (öffnet in neuem Tab)
  7. Wohnung mieten: Der Weg zu Ihrer Wohnung, Wiener Wohnen (öffnet in neuem Tab)
  8. Wohnungsvergabe NEU, Wohnberatung Wien (öffnet in neuem Tab)
  9. Wohnungsvergabe, NÖ Wohnservice (Amt der NÖ Landesregierung) (öffnet in neuem Tab)
  10. Geschoßbauförderung, Land Steiermark (öffnet in neuem Tab)
  11. Wohnungsvergaberichtlinie für integrative Miet- und Kaufanwartschaftswohnungen und betreutes Wohnen, Land Vorarlberg (öffnet in neuem Tab)
  12. Wohnungsvergaberichtlinien (gültig ab 5.11.2025), Stadt Salzburg (öffnet in neuem Tab)
  13. Anmeldung für Mietwohnung, ISG Innviertler Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft (öffnet in neuem Tab)
  14. Beitritt zur ISG, ISG Innviertler Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft (öffnet in neuem Tab)
Da sich Richtlinien laufend ändern können, gilt keine Gewähr auf die Richtigkeit der Informationen.
Verbindliche Details erfährst du immer direkt bei den Genossenschaften.
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