Gemeindewohnung ablehnen: Folgen in Wien und anderen Städten
Eine Gemeindewohnung ablehnen kann Sperren, Punkteabzug oder den Verlust der Vormerkung bedeuten. So regeln es Wien, Graz, Salzburg, Innsbruck und gemeinnützige Bauträger.
Kurz gesagt
Gemeindewohnung ablehnen in Wien: der Angebotszähler
Ob du eine Gemeindewohnung ablehnen kannst, ohne Nachteile zu haben, hängt davon ab, wer die Wohnung vergibt. Ein österreichweites Regelwerk gibt es nicht, jede Stadt und jede vergebende Stelle hat eigene Richtlinien. In Wien gilt seit 22. September 2026 die Wohnungsvergabe NEU mit Bonuspunkten.
Mit dem Wiener Wohn-Ticket meldest du dich selbst für freie Wohnungen an. Jede Wohnung steht laut Wohnberatung Wien 48 Stunden online, du kannst dich für höchstens 3 Wohnungen gleichzeitig anmelden, danach wird nach Bonuspunkten gereiht. Bei einer Gemeindewohnung bekommt die erstgereihte Person einen Besichtigungstermin, den weiteren Ablauf bis zum Mietvertrag übernimmt Wiener Wohnen. Willst du die Wohnung nach der Besichtigung mieten, musst du verbindlich zusagen.
Eine feste Zahl an Angeboten pro Wohn-Ticket nennt die Wohnberatung Wien nicht. Entscheidend ist der Angebotszähler: Er zählt jede Wohnung, die du als erstgereihte Person nicht annimmst. Er gilt für Gemeindewohnungen und für geförderte Wohnungen aus der Wiedervermietung mit einem Eigenmittelbedarf unter 6.000 Euro. Die erste Ablehnung bleibt ohne Sperre, ab der zweiten wird dein Haushalt für die Wohnungssuche gesperrt:
Solange dein Haushalt nicht gesperrt ist, kannst du dich nach einer Ablehnung gleich wieder für andere Wohnungen anmelden. Deine Anmeldung für eine Wohnung kannst du jederzeit über „Interesse abmelden“, „Absagen“ oder „Besichtigungsabsicht ablehnen“ zurückziehen. Wie du zu Bonuspunkten für Dringlichkeit kommst, steht im Artikel zu Dringlichkeit und begründetem Wohnbedarf.
Geförderte Wohnungen über die Wohnberatung Wien ablehnen
Über das Wohn-Ticket werden auch geförderte Wohnungen gemeinnütziger Bauträger vergeben. Der Ablauf unterscheidet sich, wie die Wohnberatung Wien angibt, je nach Wohnungsart:
- Geförderter Neubau: Die erstgereihte Person wird zur Planbesichtigung eingeladen, bekommt einen Besichtigungsschein und vereinbart den Termin direkt mit dem Bauträger. Eine Besichtigung der Wohnung selbst ist bei Neubauten nicht möglich.
- Wiedervermietete geförderte Wohnung: Die fünf Erstgereihten werden zur Besichtigung eingeladen. Wer die Wohnung bekommt, hängt von Zusage und Reihung ab.
- Nach der Zusage: Die Wohnberatung Wien prüft die Voraussetzungen. Ist alles in Ordnung, erhältst du einen Zuweisungsschein und schließt den Mietvertrag mit dem Bauträger ab.
Für geförderte Wohnungen nennt die Wohnberatung den Angebotszähler nur bei Wiedervermietungen mit Eigenmitteln unter 6.000 Euro. Für Neubauprojekte und teurere Wohnungen findet sich dort keine Sperrregel. Frag vor einer Absage trotzdem bei der Wohnberatung nach, statt dich darauf zu verlassen.
Wichtig in Wien
Gemeindewohnung ablehnen in Graz, Salzburg und Innsbruck
In Graz, Salzburg und Innsbruck macht dir die Stadt konkrete Wohnungsangebote. Ablehnungen werden dort mitgezählt, wie die veröffentlichten Richtlinien der drei Städte zeigen:
In Salzburg gelten die Richtlinien für stadteigene Wohnungen und für alle Miet- und Mietkaufwohnungen, bei denen die Stadt das Vergaberecht hat. In Innsbruck betreffen sie alle Wohnungen mit Besiedelungsrecht der Stadt. Wer dort über die Dringlichkeitsvergabe vorgezogen wird und das erste Angebot ablehnt, verliert den Dringlichkeitsstatus. In anderen Gemeinden fragst du am besten direkt beim Wohnungsamt nach den geltenden Regeln.
Genossenschaftswohnung ablehnen: Was passiert mit der Vormerkung?
Für gemeinnützige Bauträger gibt es keine bundesweite Regel zu Ablehnungen. Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz schreibt nur vor, dass Wohnungen nach objektiven Gesichtspunkten vergeben werden, vor allem nach Wohnungsbedarf, Haushaltsgröße und Einkommen. Was eine Absage für deine Vormerkung bei der Genossenschaft bedeutet, hängt daher davon ab, wer die Wohnung vergibt.
- Vergabe über die Gemeinde (Beispiel Vorarlberg): Integrative Miet- und Kaufanwartschaftswohnungen aus dem gemeinnützigen Wohnbau vergeben dort die Standortgemeinden nach Dringlichkeitspunkten. Jede unbegründete Ablehnung einer zumutbaren Wohnung kostet laut Vergaberichtlinie des Landes 200 Punkte. Ab der dritten Ablehnung entscheidet die Gemeinde selbst, ob sie deine Bewerbung sperrt oder inaktiv stellt.
- Vergabe über das Wohn-Ticket (Wien): Hier gilt der Angebotszähler für geförderte Wiedervermietungen mit Eigenmitteln unter 6.000 Euro wie oben beschrieben.
- Vergabe direkt durch den Bauträger: Jeder Bauträger hat eigene Abläufe. Die Wiener Bauvereinigung Neues Leben etwa lädt Vorgemerkte zur Besichtigung ein, danach bewirbst du dich. Vergeben wird nach förderrechtlichen und sozialen Kriterien, ausdrücklich ohne Reihung.
Ob eine Absage beim Bauträger Folgen für spätere Angebote hat, steht oft in keiner öffentlichen Richtlinie. Frag vor der Absage nach, ob deine Vormerkung bestehen bleibt und ob sich deine Position verändert. Wie Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen generell vergeben werden, erklärt der Artikel Gemeindewohnung oder Genossenschaftswohnung.
Wann gilt eine Ablehnung als berechtigt?
Die Richtlinien zählen meist nur Ablehnungen von Wohnungen, die zu dir passen. In Graz muss die Wohnung nach der Zuweisungsrichtlinie der Stadt deinem Einkommen und deiner Familiengröße entsprechen und in brauchbarem Zustand sein. Auf die Folgen muss dich die Stadt schon bei der ersten Einladung zur Besichtigung schriftlich hinweisen. In Salzburg zählen nur Angebote, die zu Einkommen und Haushaltsgröße passen. In Vorarlberg gibt es den Punkteabzug nur bei unbegründeter Ablehnung einer zumutbaren Wohnung. Bietet die Stadt Innsbruck eine Wohnung mehreren Personen gleichzeitig an und bekommst du sie wegen weniger Punkte nicht, zählt das nicht als Ablehnung.
Umgekehrt kann auch Schweigen als Ablehnung gelten: In Salzburg nach drei Tagen ohne Rückmeldung, in Innsbruck nach Ablauf der im Angebot genannten Frist. In Graz wirst du den städtischen Vorgaben zufolge gestrichen, wenn du auf eine schriftliche Einladung nicht innerhalb von 3 Monaten reagierst. Passt eine Wohnung nicht zu dir, sag rechtzeitig ab und nenne deine Gründe schriftlich. Bewahre die Nachricht auf.
Tipps, bevor du ein Wohnungsangebot ablehnst
- Regeln kennen: Frag nach, ob eine Absage gezählt wird und ab wann eine Sperre droht. In Wien wirst du ab dem zweiten abgelehnten Angebot gesperrt.
- Gezielt anmelden: Prüfe Lage, Größe, Miete und Eigenmittel vor der Anmeldung statt erst bei der Besichtigung.
- Fristen einhalten: Reagiere auf jedes Angebot, auch wenn du absagen willst. Keine Antwort kann wie eine Ablehnung zählen.
- Wünsche angeben: In Graz und Salzburg werden Lagewünsche bei den Angeboten berücksichtigt. Salzburg weist aber darauf hin, dass Standortwünsche die Wartezeit verlängern können.
- Gründe dokumentieren: Begründe eine Absage schriftlich, damit sie nachvollziehbar bleibt.
Mehr Auswahl statt Kompromiss: Je früher du von passenden Wohnungen erfährst, desto gezielter kannst du dich anmelden und desto seltener musst du absagen. Immo-Spezl sammelt Angebote gemeinnütziger Bauträger aus ganz Österreich und meldet dir neue Treffer per Push, E-Mail oder Telegram. Wie du generell zu einer Wohnung kommst, liest du unter Genossenschaftswohnung bekommen, mit welcher Wartezeit du rechnen musst, in einem eigenen Artikel.
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Quellen
- FAQ und Kontakt zum Wiener Wohn-Ticket, Wohnberatung Wien (öffnet in neuem Tab)
- Mehr Fairness bei Wohnungsvergabe mit neuem Punktesystem, Stadt Wien (öffnet in neuem Tab)
- Die Wohnungsvergabe, Wohnberatung Wien (öffnet in neuem Tab)
- Gemeindewohnung: Ansuchen, Voraussetzungen, Stadt Graz (öffnet in neuem Tab)
- Gemeindewohnungen Zuweisungsrichtlinie (Fassung 24.03.2022), Stadt Graz (öffnet in neuem Tab)
- Wohnungsvergaberichtlinien (gültig ab 5.11.2025), Stadt Salzburg (öffnet in neuem Tab)
- Vormerk- und Vergaberichtlinie für Wohnungen mit Besiedelungsrecht der Stadt Innsbruck (in Kraft seit 01.06.2025), Stadt Innsbruck (öffnet in neuem Tab)
- § 8 WGG: Vergabe von Wohnungen, RIS (öffnet in neuem Tab)
- Wohnungsvergaberichtlinie für integrative Miet- und Kaufanwartschaftswohnungen und betreutes Wohnen, Land Vorarlberg (öffnet in neuem Tab)
- Genossenschaftswohnung Wien: Häufige Fragen, Neues Leben (öffnet in neuem Tab)
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