Wartezeit auf eine Genossenschaftswohnung: Womit du rechnen musst
Die Wartezeit auf eine Genossenschaftswohnung hängt von Region, Lage und Dringlichkeit ab. Hier findest du belegte Zahlen und Wege, schneller eine Wohnung zu bekommen.
Kurz gesagt
Wie lange ist die Wartezeit auf eine Genossenschaftswohnung?
Eine feste Wartezeit auf eine Genossenschaftswohnung gibt es in Österreich nicht. Üblicherweise meldest du dich laut oesterreich.gv.at für eine Wohnung an, die noch gebaut wird, und musst mit einer entsprechenden Wartezeit rechnen. Daneben werden auch ältere Genossenschaftswohnungen frei, nach Zahlen des Verbands gemeinnütziger Bauvereinigungen sogar deutlich mehr, als im Neubau erstmals bezogen werden. Wie lange es konkret dauert, hängt davon ab, wo du suchst, wie flexibel du bist und wie dringend du eine Wohnung brauchst. Wie Vormerklisten funktionieren, erklärt der Artikel zur Warteliste für Genossenschaftswohnungen.
In Wien ist die Wartezeit seit dem 22. September 2026 nur noch eines von vielen Kriterien. Gemeindewohnungen und ein Teil der geförderten Wohnungen werden dort nach Angaben der Stadt über ein Bonuspunkte-System vergeben. Wie schnell du zum Zug kommst, hängt also vor allem von deiner Lebenssituation ab.
Eine verlässliche Wartezeit für deine aktuelle Situation kann dir nur der Bauträger, deine Gemeinde oder in Wien die Wohnberatung Wien nennen, je nachdem, wo du vorgemerkt bist. Frag dort nach, wie viele Personen vor dir gereiht sind und wie oft Wohnungen in deiner Größe frei werden.
Wovon die Wartezeit abhängt
Fünf Faktoren entscheiden, wie schnell du eine geförderte Wohnung bekommst:
- Region: 2025 wechselte nach Zahlen des Verbands im Schnitt etwa jede 14. Mietwohnung gemeinnütziger Bauträger den Mieter. In Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien werden deutlich weniger Wohnungen frei als in den übrigen Bundesländern, laut Verband ein Zeichen für stärkeren Nachfragedruck.
- Neubau oder Bestand: Für die Wohnungsversorgung sind Wiedervermietungen laut Verband etwa drei- bis viermal so wichtig wie Erstbezüge im Neubau. Bei einem Neubau meldest du dich dagegen meist schon während der Bauphase an und wartest auf die Fertigstellung.
- Lage: Je enger dein Wunschgebiet, desto kleiner die Auswahl. Die Stadt Salzburg hält in ihren Vergaberichtlinien ausdrücklich fest, dass Standortwünsche die Wartezeit verlängern können.
- Wohnungsgröße: Wie groß deine Wohnung sein darf, richtet sich meist nach der Zahl der Personen im Haushalt. In der Stadt Salzburg gibt es zusätzliche Zimmer zum Beispiel nur bei nachgewiesenem Mehrbedarf.
- Dringlichkeit: In vielen Vergaberegeln zählen soziale Kriterien. In Oberösterreich müssen gemeinnützige Bauträger und Gemeinden nach dem Wohnbauförderungsgesetz des Landes bei geförderten Mietwohnungen unter anderem die bisherige Wartezeit, die Haushaltsgröße und das Einkommen berücksichtigen. In Vorarlberg reihen die Gemeinden Bewerbungen laut Wohnungsvergaberichtlinie des Landes nach Dringlichkeitspunkten, die meisten Punkte gibt es etwa für Menschen ohne Unterkunft oder bei einer Trennung mit Gewaltpotenzial.
Wie stark die Wartezeit selbst bei der Vergabe zählt, regelt jedes Land anders. Die Spalte „Neu vermietet 2025“ zeigt laut Erhebung des Verbands, welcher Anteil der Mietwohnungen gemeinnütziger Bauträger 2025 wiedervermietet wurde, Eintritte in bestehende Mietverträge eingerechnet. Sie ist nach dem Sitz des Bauträgers erhoben, nicht nach der Lage der Wohnung.
Neubauprojekt: Von der Anmeldung bis zum Einzug
Bei Neubauprojekten beginnt die Suche nach Interessenten oft lange vor der Fertigstellung. Manchmal musst du laut Wohnberatung Wien schon vorher Zahlungen leisten, um dir eine Wohnung zu sichern. Der genaue Zeitplan hängt vom Projekt ab, die Schritte ähneln sich aber:
- Projekt finden und anmelden: Über neue und im Bau befindliche Wohnungen informierst du dich direkt bei den gemeinnützigen Bauträgern. In Niederösterreich kannst du dich über das NÖ Wohnservice online für Wohnungen mit N-Logo bewerben.
- Vergabe: Über Wohnungen, die das Land Niederösterreich vergibt, berät nach Angaben des Landes ein Beirat grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen. Vergibt in Tirol die Gemeinde, muss sie laut Vergaberichtlinie des Landes geförderte Mietwohnungen spätestens zwei Monate vor dem geplanten Bezug zuteilen, sonst geht das Vergaberecht an den Bauträger.
- Planbesichtigung und Prüfung: In Wien bekommt bei geförderten Neubauten die erstgereihte Person eine Einladung zur Planbesichtigung. Nach positiver Prüfung durch die Wohnberatung gibt es einen Zuweisungsschein, mit dem du beim Bauträger den Mietvertrag unterschreibst.
- Einzug: Bezogen wird, sobald das Haus fertig ist. Den geplanten Bezugstermin nennt dir der Bauträger.
Praxistipp
Wartezeit auf eine Genossenschaftswohnung in Wien
Wien vergibt Gemeindewohnungen und einen Teil der geförderten Wohnungen seit 22. September 2026 über das Wiener Wohn-Ticket mit Bonuspunkten. Pro Jahr vergibt die Stadt laut Wohnberatung Wien rund 14.000 Wohnungen. Freie Wohnungen stehen 48 Stunden lang online, du kannst dich für höchstens drei gleichzeitig anmelden, und automatische Benachrichtigungen gibt es nicht. Die aktuellen Regeln erfährst du immer bei der Wohnberatung Wien.
Für die Wartezeit selbst bekommst du nur Punkte, wenn du aktiv suchst: Nötig sind mindestens 100 Login-Tage pro Jahr, und du darfst bei noch keiner Wohnung erstgereiht gewesen sein. Für das erste und das zweite volle Jahr gibt es je 5 Punkte, danach 10 pro Jahr und für das fünfte Jahr 15, insgesamt höchstens 45. Zum Vergleich: Wer unter 25 ist, keinen eigenen Hauptmietvertrag hat und mit höchstens einer weiteren Person einzieht, bekommt über das Kriterium „Jungwiener*in“ auf einmal 50 Punkte. Deine Lebenssituation zählt also mehr als die reine Wartezeit.
Ebenso wichtig: Den großen Teil der geförderten Wohnungen vergeben, wie die Wohnberatung Wien angibt, die Bauvereinigungen und Genossenschaften selbst. Melde dich deshalb zusätzlich direkt bei Bauträgern an, statt nur auf das Wohn-Ticket zu setzen.
Gemeindewohnung ohne Wartezeit oder sofort beziehbar: Geht das?
Schneller geht es vor allem in Notlagen. In Wien bringt etwa ein dringender Wohnbedarf wegen häuslicher Gewalt 100 Bonuspunkte, und Wohnungskommissionen können in sozialen oder persönlichen Härtefällen nach eigenem Ermessen bis zu 100 Punkte vergeben. In der Stadt Salzburg kann die dreimonatige Mindestvormerkdauer den Vergaberichtlinien zufolge in begründeten Fällen entfallen, etwa ab dem vierten Schwangerschaftsmonat oder bei Wohnungsverlust. Welche Gründe als dringend gelten, erklärt der Artikel zur Dringlichkeit bei der Wohnungsvergabe.
Sofort beziehbare Genossenschaftswohnungen sind meist frei gewordene Wohnungen aus dem Bestand. 2025 haben gemeinnützige Bauträger nach Angaben des Verbands rund 45.570 Wohnungen wiedervermietet. Im Dezember 2025 standen 2,2 % ihrer Mietwohnungen leer, am meisten bei Bauträgern mit Sitz in der Steiermark (4,5 %) und in Niederösterreich (3,4 %), am wenigsten im Burgenland (0,5 %). Einen Teil des länger dauernden Leerstands führt der Verband auf eine sinkende Nachfrage in einzelnen Regionen zurück. Bist du bei der Region flexibel, lohnt sich ein Blick auf Angebote außerhalb deines Wunschgebiets.
So verkürzt du die Wartezeit
- Mehrfach vormerken: Melde dich bei mehreren gemeinnützigen Bauträgern in deiner Region an und frag dort nach neuen Projekten. In Wien ergänzt die direkte Anmeldung bei Bauvereinigungen das Wohn-Ticket.
- Vormerkung aktuell halten: In Vorarlberg wird ein Antrag laut Vergaberichtlinie des Landes inaktiv gestellt, wenn du ihn nach einem Jahr nicht aktualisierst. Beim Wohnservice der Stadt Salzburg musst du ihn vor Ablauf eines Jahres verlängern.
- Flexibel bleiben: Gib mehrere Stadtteile oder Gemeinden an, denn Standortwünsche können die Wartezeit verlängern.
- Angebote nicht leichtfertig ablehnen: In Wien wirst du nach Angaben der Wohnberatung bei Gemeindewohnungen und bestimmten geförderten Wohnungen nach dem zweiten abgelehnten Angebot, bei dem du erstgereiht warst, für 3 Monate gesperrt, danach jeweils länger. In Vorarlberg kostet jede unbegründete Ablehnung einer zumutbaren Wohnung 200 Punkte. Mehr dazu im Artikel Wohnungsangebot ablehnen.
- Unterlagen bereithalten: In Vorarlberg werden nur vollständige Anträge bearbeitet. Welche Nachweise du brauchst, zeigt die Unterlagen-Checkliste für die Bewerbung.
- Schnell reagieren: In Wien kannst du dich nur 48 Stunden lang für eine freie Wohnung anmelden. Damit du neue Angebote nicht verpasst, sammelt Immo-Spezl Angebote gemeinnütziger Bauträger aus ganz Österreich und benachrichtigt dich per Push, E-Mail oder Telegram.
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Quellen
- Genossenschaftswohnungen, oesterreich.gv.at (öffnet in neuem Tab)
- Wohnungsvergabe NEU mit Bonuspunkte-System ab Herbst 2026, Stadt Wien (öffnet in neuem Tab)
- Wohnungsvergabe NEU: Zugangskriterien und Bonuspunkte, Wohnberatung Wien (öffnet in neuem Tab)
- Schnellerhebung 2026: Neubauleistung, Wiedervermietungen und Leerstand der Gemeinnützigen, GBV (öffnet in neuem Tab)
- Wohnungsvergaberichtlinien des Wohnservice, gültig ab 5.11.2025, Stadt Salzburg (öffnet in neuem Tab)
- § 7 Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993: Vergabe nach sozialen Kriterien, RIS (öffnet in neuem Tab)
- Wohnungsvergabe über das NÖ Wohnservice, Land Niederösterreich (öffnet in neuem Tab)
- Wohnungsvergabe-Richtlinie, Ausgabe 1.7.2024, Land Tirol (öffnet in neuem Tab)
- Wohnungsvergaberichtlinie für integrative Miet- und Kaufanwartschaftswohnungen, Land Vorarlberg (öffnet in neuem Tab)
- Die Wohnungsvergabe, Wohnberatung Wien (öffnet in neuem Tab)
- FAQ und Kontakt zum Wiener Wohn-Ticket, Wohnberatung Wien (öffnet in neuem Tab)
Verbindliche Details erfährst du immer direkt bei den Genossenschaften.