Wie bekomme ich eine Genossenschaftswohnung? So läuft die Vergabe
Wie bekomme ich eine Genossenschaftswohnung? Hier erfährst du, wo du dich anmeldest, nach welchen Kriterien vergeben wird und was in deinem Bundesland anders läuft.
Kurz gesagt
Wer vergibt Genossenschaftswohnungen?
Für eine Genossenschaftswohnung meldest du dich nicht bei einer zentralen Stelle an, sondern dort, wo die Wohnung vergeben wird. Das ist in erster Linie der gemeinnützige Bauträger selbst. Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) erlaubt aber, dass ein Bauträger eine bestimmte Anzahl an Wohnungen an Personen überlässt, die eine Gebietskörperschaft, etwa eine Gemeinde oder ein Land, namhaft macht. Daraus ergeben sich drei Wege, die sich ergänzen:
- Direkt beim Bauträger: Du bewirbst dich für ein Projekt oder lässt dich vormerken. Ist der Bauträger eine Genossenschaft, darf er seine Wohnungen laut WGG auf Mitglieder beschränken.
- Über Gemeinde oder Land: In der Steiermark ist neben der Anmeldung bei einer gemeinnützigen Bauvereinigung auch eine Vormerkung im Gemeindeamt möglich. In Vorarlberg vergibt die Standortgemeinde die geförderten integrativen Miet- und Kaufanwartschaftswohnungen gemeinnütziger Bauträger.
- In Wien über das Wiener Wohn-Ticket: Seit 22. September 2026 gilt laut Wiener Wohnen ein gemeinsames Wohn-Ticket mit Punktesystem für Gemeindewohnungen und geförderte Wohnungen. Darüber wird aber nur ein Teil der geförderten Wohnungen vergeben, den großen Teil vergeben die Bauvereinigungen und Genossenschaften selbst.
Schritt für Schritt zur Genossenschaftswohnung
- Voraussetzungen klären. Für geförderte Wohnungen gelten je nach Bundesland eigene Regeln zu Einkommen, Hauptwohnsitz und Staatsbürgerschaft, die aktuellen Werte findest du im Artikel zu den Einkommensgrenzen. Für das Wiener Wohn-Ticket musst du nach Angaben der Wohnberatung Wien zum Beispiel mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens 2 Jahren deinen Hauptwohnsitz in Wien haben.
- Bauträger in deiner Wunschregion finden. Notiere dir, welche gemeinnützigen Bauträger dort bauen oder Wohnungen verwalten und wie sie Anmeldungen annehmen. Für Wien stellt die Wohnberatung eine Liste der Bauträger bereit.
- Bei der Genossenschaft anmelden. Bewirb dich beim Bauträger für konkrete Projekte, gern bei mehreren Genossenschaften gleichzeitig. In Wien registrierst du dich zusätzlich mit einem Stadt Wien Konto, das auch per ID Austria funktioniert, auf meinwohnticket.wien. In Vorarlberg reichst du deine Bewerbung in der Regel bei der Wohnsitzgemeinde ein.
- Unterlagen vorbereiten. Halte Einkommensnachweise, Meldezettel und Ausweise griffbereit, damit du bei einem Angebot sofort reagieren kannst. Was genau verlangt wird, steht in der Unterlagen-Checkliste.
- Angebote laufend prüfen. In Wien stehen freie Wohnungen laut Wohnberatung Wien nur 48 Stunden zur Anmeldung online, automatische Benachrichtigungen gibt es dort nicht.
- Zusagen und prüfen lassen. In Wien prüft die Wohnberatung nach deiner Zusage, ob du alle Voraussetzungen erfüllst. In Niederösterreich prüft der Bauträger deine Förderungswürdigkeit beim Vertragsabschluss. In der Stadt Salzburg gilt ein Angebot nach den Vergaberichtlinien der Stadt als abgelehnt, wenn du dich binnen drei Tagen nicht meldest.
- Vertrag unterschreiben und Anmeldungen pflegen. Bei geförderten Wohnungen zahlst du beim Einzug meist einen Finanzierungsbeitrag. Offene Anmeldungen musst du oft verlängern: Das Wiener Wohn-Ticket gilt zum Beispiel ein Jahr ab Ausstellung.
Vergabekriterien: Wer bekommt die Wohnung?
Das WGG gibt den Rahmen vor: Gemeinnützige Bauträger müssen sich bei der Vergabe von objektiven Gesichtspunkten leiten lassen, insbesondere vom Wohnungsbedarf, von der Haushaltsgröße und vom Einkommen. Opfer von Gewalt, die durch eine einstweilige Verfügung geschützt sind, dürfen bevorzugt werden. Wie die Kriterien gewichtet werden, regeln Länder, Gemeinden und Bauträger unterschiedlich:
- Oberösterreich: Gemeinnützige Bauträger und Gemeinden müssen nach dem oberösterreichischen Wohnbauförderungsgesetz bei geförderten Mietwohnungen vor allem die bisherige Wartezeit, die Haushaltsgröße und das Einkommen berücksichtigen.
- Tirol: Es zählen Wohnbedarf, Einkommen und Haushaltsgröße. Bei sonst vergleichbaren Voraussetzungen hat laut Vergaberichtlinie des Landes die längere Vormerkzeit Vorrang, verlost wird nur bei Anträgen vom selben Tag.
- Niederösterreich: Bei Wohnungen, die das Land vergibt, entscheidet ein Beirat nach familiären, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kriterien, etwa Nähe zum Arbeitsplatz oder Engagement im Ortsleben.
- Wien: Beim Wiener Wohn-Ticket wird nach Bonuspunkten gereiht, etwa für den ersten eigenen Haushalt junger Erwachsener, eine zu kleine Wohnung, eine lange Wartezeit oder viele Jahre Hauptwohnsitz in Wien.
- Vorarlberg: Die Gemeinden reihen nach einem landeseinheitlichen Punkteschema zur Dringlichkeit, bei Gleichstand entscheidet das ältere Antragsdatum.
Kein Anspruch auf eine bestimmte Wohnung
Wer vergibt in deinem Bundesland?
Kann ich mich bei mehreren Bauträgern gleichzeitig bewerben?
Grundsätzlich ja. Das WGG regelt nur, nach welchen Kriterien vergeben wird. Eine Höchstzahl an Anmeldungen bei verschiedenen Genossenschaften und anderen gemeinnützigen Bauträgern sieht es nicht vor. Mehrere Anmeldungen lohnen sich besonders dort, wo selten etwas frei wird: In Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien wechseln laut dem Verband der gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV) deutlich seltener Mieter als in den übrigen Bundesländern.
Grenzen setzen die zentralen Systeme. Über das Wiener Wohn-Ticket kannst du dich, wie die Wohnberatung Wien angibt, für höchstens 3 Wohnungen gleichzeitig anmelden. Diese Grenze gilt für die Plattform der Stadt, den großen Teil der geförderten Wohnungen vergeben die Bauvereinigungen selbst. In Vorarlberg läuft die Bewerbung über die Wohnsitzgemeinde und wird im landesweiten Wohnungswerberprogramm erfasst. Aktualisierst du sie nach einem Jahr nicht, wird sie der Vergaberichtlinie des Landes zufolge inaktiv gestellt. Prüf bei jeder Anmeldung, ob du die Voraussetzungen des konkreten Projekts erfüllst, und frag nach, wie lange deine Vormerkung gilt.
Kann ich eine bestimmte Wohnung oder Lage wählen?
Meist ja, aber mit Einschränkungen. Beim Bauträger bewirbst du dich für konkrete Projekte und damit für eine bestimmte Gegend. In Wien siehst du auf meinwohnticket.wien nur Wohnungen, die zu deinem Haushaltseinkommen, der Zahl der Personen und besonderen Bedürfnissen passen, und meldest dich für einzelne davon an. Lehnst du als Erstgereihte oder Erstgereihter eine Gemeindewohnung oder eine wiedervermietete geförderte Wohnung mit Eigenmitteln unter 6.000 Euro ab, zählt der Angebotszähler mit. Nach der zweiten Ablehnung folgt eine Sperre von 3 Monaten, danach werden die Sperren länger. Die aktuellen Regeln dazu erhältst du immer bei der Wohnberatung Wien. Was das bedeutet, erklärt der Artikel Wohnungsangebot ablehnen.
In der Stadt Salzburg bekommst du laut den städtischen Vergaberichtlinien drei Wohnungen angeboten, eine davon soll im gewünschten Stadtteil liegen. Eine Wohnung im gesamten Stadtgebiet gilt als zumutbar, Standortwünsche können die Wartezeit verlängern. Bei Projekten, die eine Tiroler Gemeinde vergibt, kommen Bewerber aus anderen Gemeinden nach der Richtlinie des Landes Tirol erst zum Zug, wenn nicht genug Wohnungswerber aus dem Ort vorgemerkt sind. In Vorarlberg kannst du dich bei deiner Wohnsitz- oder Arbeitsplatzgemeinde bewerben oder in einer Gemeinde, in der du früher mindestens 10 Jahre gemeldet warst.
Neubau oder sofort beziehbar: Wo sind die Chancen größer?
Wer eine Genossenschaftswohnung bekommen will, denkt oft zuerst an den Neubau. Zahlenmäßig wichtiger sind frei werdende Wohnungen: 2025 stellten gemeinnützige Bauträger nach Angaben des GBV rund 11.900 Wohnungen samt Heimplätzen fertig und vermieteten rund 45.570 Bestandswohnungen neu, Eintritte in bestehende Mietverträge eingerechnet. Die Wiedervermietung ist damit für die Wohnversorgung etwa drei- bis viermal so bedeutend wie der Erstbezug. Am häufigsten wechselten die Mieter bei Bauvereinigungen mit Sitz in der Steiermark (9,6 % des Bestands), am seltensten bei jenen mit Sitz in Salzburg (4,3 %).
Neubau: Die Suche nach Interessenten beginnt oft lange vor der Fertigstellung. In Wien können Neubauwohnungen bei der Vergabe nach Auskunft der Wohnberatung nicht besichtigt werden. In Tirol muss die Gemeinde ihre Mietwohnungen spätestens 2 Monate vor dem geplanten Bezug vergeben haben. Im Burgenland wird laut Förderrichtlinie 2026 ein Projekt mit mehr als 7 Wohnungen nur gefördert, wenn sich für mindestens drei Viertel davon förderungswürdige Interessenten gemeldet haben. Eine frühe Anmeldung kann dort also mitentscheiden, ob ein Projekt gefördert wird.
Sofort beziehbar: Bei frei werdenden Wohnungen sind die Fristen oft knapp: In Wien kannst du dich 48 Stunden lang anmelden, in der Stadt Salzburg hast du drei Tage Zeit, auf ein Angebot zu reagieren. Wie lange du in deiner Region realistisch wartest, liest du im Artikel zur Wartezeit auf eine Genossenschaftswohnung.
Tempo zählt: Wer ein frei werdendes Angebot früh sieht, meldet sich rechtzeitig an. Immo-Spezl sammelt Angebote gemeinnütziger Bauträger aus ganz Österreich und schickt dir neue Treffer per Push, E-Mail oder Telegram.
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Quellen
- § 8 WGG: Vergabe von Wohnungen, RIS (öffnet in neuem Tab)
- Geschoßbauförderung, Land Steiermark (öffnet in neuem Tab)
- Wohnungsvergaberichtlinie für integrative Miet- und Kaufanwartschaftswohnungen und betreutes Wohnen, Land Vorarlberg (öffnet in neuem Tab)
- Vergabestart Wohnungsvergabe NEU am 22. September 2026, Wiener Wohnen (öffnet in neuem Tab)
- FAQ zum Wiener Wohn-Ticket, Wohnberatung Wien (öffnet in neuem Tab)
- Wohnungsvergabe, NÖ Wohnservice (Amt der NÖ Landesregierung) (öffnet in neuem Tab)
- Wohnungsvergaberichtlinien (gültig ab 5.11.2025), Stadt Salzburg (öffnet in neuem Tab)
- § 7 Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993, RIS (öffnet in neuem Tab)
- Wohnungsvergabe-Richtlinie (Ausgabe 1.7.2024), Land Tirol (öffnet in neuem Tab)
- Richtlinie für die Förderung von Mietwohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau, gültig 2026 bis 2028, Land Kärnten (öffnet in neuem Tab)
- Richtlinie 2026 zur Förderung der Errichtung von Gruppenwohnbauten, Reihenhäusern und Wohnungen, Land Burgenland (öffnet in neuem Tab)
- Schnellerhebung 2026 zur Neubauleistung der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft im Jahr 2025, GBV (öffnet in neuem Tab)
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