Genossenschaftswohnung ohne Eigenmittel: Diese Wege gibt es 2026
Kein Erspartes für den Finanzierungsbeitrag? Junges Wohnen, SMART-Wohnungen, Wiedervermietungen und Landesdarlehen machen den Einstieg leichter. Hier siehst du, welche Angebote es je Bundesland gibt und welchen Preis du dafür zahlst.
Kurz gesagt
Bekomme ich eine Genossenschaftswohnung ohne Eigenmittel?
Ganz ohne Geld beim Einzug ist die Ausnahme, mit wenig Eigenmitteln geht es aber öfter, als viele denken. Bei Wohnungen gemeinnütziger Bauträger sind Einmalzahlungen bei Mietbeginn laut Wohnberatung Wien der Regelfall. Dieser Finanzierungsbeitrag wirkt wie eine Mietvorauszahlung: Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) schreibt vor, dass solche Beiträge das monatliche Entgelt mindern. Die Wohnberatung Wien fasst es so zusammen: Je höher der Finanzierungsbeitrag, desto geringer die laufende Miete, und umgekehrt. Was der Beitrag genau ist und wann du ihn zurückbekommst, erklärt der Artikel Finanzierungsbeitrag der Genossenschaftswohnung.
Wenig oder nichts zahlst du vor allem in drei Fällen: in Förderprogrammen, die den Beitrag deckeln oder ganz ausschließen, bei Wiedervermietungen in älteren Häusern und wenn ein Landesdarlehen den Beitrag für dich vorfinanziert.
Der Haken: Weniger Eigenmittel bedeutet in der Regel eine höhere Miete. Und wer beim Einzug wenig zahlt, hat oft keinen gesetzlichen Kaufanspruch, denn dafür muss der Beitrag laut § 15c WGG über einer Mindesthöhe liegen. Von 1.4.2026 bis 31.3.2027 sind das laut Revisionsverband der gemeinnützigen Bauvereinigungen 95,17 € pro m², bei 70 m² also mehr als 6.661,90 €.
Programme mit niedrigem oder ohne Finanzierungsbeitrag
Wohnbauförderung ist Ländersache, ein bundesweites Programm gibt es deshalb nicht. Diese Regeln stehen in den aktuellen Förderbestimmungen der Länder (Stand Oktober 2026):
Die Regeln gelten nur für Häuser, die nach diesen Bestimmungen gefördert wurden. Ob eine Wohnung dazugehört und wie hoch der Beitrag genau ist, steht im Angebot oder erfährst du direkt beim Bauträger. In Salzburg regelt das Wohnbauförderungsgesetz 2025 ausdrücklich den Fall, dass für eine danach geförderte Mietwohnung kein Finanzierungsbeitrag eingehoben wird: Dann ist eine Kaution von höchstens drei Bruttomonatsmieten zulässig. Die aktuellen Regeln der übrigen Bundesländer erfährst du bei der Wohnbauförderung des Landes oder beim Bauträger.
Wien: SMART-Wohnungen und Superförderung
In Wien ist laut Wohnberatung Wien zurzeit fast jede zweite geförderte Wohnung eine SMART-Wohnung. Der Finanzierungsbeitrag ist dort mit 60 € pro m² gedeckelt. So steht es auch in § 6a der Wiener Neubauverordnung 2007, der Zusatzförderung für SMART-Wohnungen, und danach muss der monatliche Hauptmietzins um 25 % unter dem in der Wiener Wohnbauförderung höchstzulässigen Betrag liegen. Für eine 55 m² große Zweizimmerwohnung zahlst du also höchstens 3.300 €. Die Miete ist laut Wohnberatung Wien ungefähr so hoch wie bei Gemeindewohnungen.
Bei manchen Projekten gibt es zusätzlich die Superförderung, solche Wohnungen sind laut Wohnberatung Wien eigens gekennzeichnet. Der Bauträger bekommt dabei ein weiteres Landesdarlehen, wenn er von den Mietern nur einen begrenzten Finanzierungsbeitrag verlangt. § 6 der Neubauverordnung legt die Grenze seit 2025 mit 57,41 € pro m² fest, sie wird jedes Jahr zum 1. April an die Inflation angepasst. Den aktuellen Wert nennt dir die Wohnberatung Wien oder der Bauträger. Das zusätzliche Darlehen zahlst du über die Miete mit: Laut Verordnung darf der Bauträger dafür 0,70 € je Nutzwerteinheit und Monat verlangen, dazu kommen die Zinsen für dieses Darlehen. Liegt dein Einkommen nicht über der Grenze für Förderstufe 1 des Eigenmittelersatzdarlehens, entfällt dieser Rückzahlungsbetrag, liegt es nicht über der Grenze für Förderstufe 2, halbiert er sich auf 0,35 €. Geprüft wird alle fünf Jahre. Ob du die Superförderung bekommen kannst, prüft die Wohnberatung Wien.
Wiedervermietung: wenn der Beitrag schon abgeschrieben ist
Bei einer frei gewordenen Wohnung darf die Bauvereinigung von dir laut § 17 WGG den Betrag verlangen, den sie deinem Vormieter zurückzahlt. Weil der Beitrag ab der Benützungsbewilligung des Hauses jedes Jahr um 1 % abgeschrieben wird, ist er bei älteren Wohnungen laut Arbeiterkammer Wien meist niedriger. Die Wohnberatung Wien rechnet vor: Nach 30 Jahren Mietdauer bekommt der Vormieter 70 % seines ursprünglichen Beitrags zurück, und genau diesen Betrag darf die Bauvereinigung vom neuen Mieter verlangen.
Das WGG erlaubt der Bauvereinigung außerdem, diesen Betrag ganz oder teilweise durch eigene Mittel oder Kredite zu ersetzen. Dann zahlst du beim Einzug weniger, dafür wird dein Entgelt nach § 14 WGG neu berechnet. Das Gesetz erlaubt das nur, eine Pflicht der Bauvereinigung und damit einen Anspruch für dich gibt es nicht. Nachfragen lohnt sich trotzdem. Bedenke auch die Nachteile älterer Häuser: einen höheren Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag und bei Wohnungen der Kategorie A oder B einen Finanzierungsanteil von bis zu 2,12 € pro m², den die Bauvereinigung bei einer Neuvermietung verlangen darf (Stand 1.4.2026). Den ausführlichen Vergleich findest du im Artikel Erstbezug oder Wiedervermietung.
Eigenmittelersatzdarlehen: Das Land streckt den Beitrag vor
Wien: Mit dem Eigenmittelersatzdarlehen übernimmt die Stadt einen Teil der Bau- und Grundkostenbeiträge für Haushalte mit geringerem Einkommen. Je nach Förderstufe sind das laut Stadt Wien 12,5, 7,5, 5 oder 2,5 % der Baukosten deiner Wohnung, in den Stufen 1 und 2 kann eine Grundkostenförderung dazukommen. Die Obergrenze für das Jahresnettoeinkommen liegt bei 47.510 € für eine Person und 70.790 € für zwei Personen, gültig bis 31.12.2026. Das Darlehen ist mit 1 % verzinst und wird je nach Förderstufe in 10 bis 25 Jahren halbjährlich zurückgezahlt. Das Haus darf höchstens 25 Jahre alt sein, und den Antrag stellst du innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Mietvertrags. Ziehst du aus, zahlst du den offenen Rest beim Auszug zurück, denn das Darlehen ist an dich gebunden.
Kärnten: Das Land gewährt einen Eigenmittelersatzkredit für Mieter geförderter Wohnungen von Gemeinden und gemeinnützigen Bauvereinigungen. Gefördert wird laut Förderrichtlinie der Grundkostenanteil, bei Nachmietern in älteren, nach früheren Wohnbauförderungsgesetzen geförderten Häusern auch der Baukostenanteil. Den Antrag stellt der Bauträger. Der Kredit läuft 10 Jahre mit 0,5 % Zinsen pro Jahr. Das Familieneinkommen darf höchstens zwei Drittel der Einkommensgrenze betragen, das sind 35.333,33 € für eine Person und 54.666,67 € für zwei Personen (Richtlinie gültig 2026). Wichtig, wenn du später kaufen willst: Grundkostenanteile, die zum Kauf berechtigen, fördert das Land nicht, und der Bauträger darf in diesem Fall nur einen Grundkostenanteil vorschreiben, der keinen Kaufanspruch auslöst.
Andere Bundesländer: Frag bei der Wohnbauförderung deines Landes und beim Bauträger nach, ob es aktuell eine vergleichbare Unterstützung gibt. Einen Überblick über die Förderstellen gibt der Artikel Arten der Wohnbauförderung. Bleibt nur ein Bankkredit, rechne genau: Den Kredit zahlst du samt Zinsen zurück, vom Finanzierungsbeitrag bekommst du beim Auszug laut § 17 WGG dagegen nur den abgeschriebenen Betrag ohne Zinsen.
Was trotzdem anfallen kann
Was wenig Eigenmittel kosten
- Höhere Miete: Laut WGG senken Beiträge der Mieter das Entgelt. Ersetzt die Bauvereinigung sie durch Kredite oder eigene Mittel, fließen deren Kosten in deine monatliche Miete ein.
- Keine Kaufoption: Liegt der Beitrag nicht über der Mindesthöhe von derzeit 95,17 € pro m², gibt es keinen gesetzlichen Kaufanspruch. Das trifft etwa auf SMART-Wohnungen mit höchstens 60 € pro m² zu. Ein freiwilliges Kaufangebot des Bauträgers bleibt möglich.
- Befristung: „Junges Wohnen“ in Oberösterreich endet nach höchstens 8 Jahren, spätestens mit deinem 35. Geburtstag. Lass dich rechtzeitig für eine reguläre Wohnung vormerken, mehr dazu unter Junges Wohnen und Altersgrenzen.
- Kleine Wohnungen: SMART-Wohnungen und „Junges Wohnen“ in Niederösterreich mit höchstens 60 m² sind bewusst kompakt geplant.
- Laufende Prüfung: Bei der Wiener Superförderung wird dein Einkommen alle fünf Jahre geprüft, und den offenen Rest des Wiener Eigenmittelersatzdarlehens musst du beim Auszug auf einmal zurückzahlen.
Alternative: Gemeindewohnung in Wien
Wenn du gar keine Eigenmittel aufbringen kannst, lohnt in Wien ein Blick auf Gemeindewohnungen. Für sie zahlst du laut Wohnberatung Wien keine Provision und größtenteils keine Eigenmittel. Gemeindewohnungen sind aber keine Genossenschaftswohnungen: Vermieterin ist die Stadt Wien, und einen Kaufanspruch nach dem WGG gibt es nicht. Die Unterschiede erklärt der Vergleich Gemeindewohnung oder Genossenschaftswohnung.
Wenn du gezielt nach Wohnungen mit niedrigem Finanzierungsbeitrag suchst, hilft es, neue Angebote früh zu sehen. Immo-Spezl sammelt Angebote gemeinnütziger Bauträger aus ganz Österreich und meldet dir neue Treffer per Push, E-Mail oder Telegram. Im Marktcheck siehst du vorab, wie viele Inserate es für deine Kriterien gibt und wie schnell sie vergeben werden.
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Quellen
- SMART-Wohnungen, Wohnberatung Wien (öffnet in neuem Tab)
- Geförderter Wohnbau, Wohnberatung Wien (öffnet in neuem Tab)
- Neubauverordnung 2007 (§§ 6 und 6a), RIS Landesrecht Wien (öffnet in neuem Tab)
- Eigenmittelersatzdarlehen für geförderte Wohnungen, Stadt Wien (öffnet in neuem Tab)
- Eigenmittelersatzdarlehen: Antrag, Stadt Wien (öffnet in neuem Tab)
- Richtlinie 4: Eigenmittelersatzkredit 2026, Land Kärnten (öffnet in neuem Tab)
- Wohnbauförderung Wohnungsbau („Junges Wohnen“), Land Niederösterreich (öffnet in neuem Tab)
- Mietwohnungen für junge Menschen, Land Oberösterreich (öffnet in neuem Tab)
- Oö. Neubauförderungs-Verordnung 2019 (§ 4 und Übergangsrecht), RIS (öffnet in neuem Tab)
- Neubauförderungsrichtlinie Juli 2025/2026 für den öffentlichen Wohnbau, Land Vorarlberg (öffnet in neuem Tab)
- Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2025 (§ 25), RIS (öffnet in neuem Tab)
- Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, geltende Fassung (§§ 13, 14, 15c, 17, 17a), RIS (öffnet in neuem Tab)
- Veröffentlichung Wohnwirtschaftlicher Werte, Stand 1.4.2026, GBV Revisionsverband (öffnet in neuem Tab)
- Genossenschaftswohnungen, Arbeiterkammer Wien (öffnet in neuem Tab)
- Gemeindewohnungen, Wohnberatung Wien (öffnet in neuem Tab)
Verbindliche Details erfährst du immer direkt bei den Genossenschaften.