Junges Wohnen und Altersgrenzen bei geförderten Wohnungen
Junges Wohnen, Startwohnung oder betreutes Wohnen: Welche Altersgrenzen bei geförderten Wohnungen in Österreich gelten und welche Programme es je Bundesland gibt.
Kurz gesagt
Gibt es eine Altersgrenze für geförderte Wohnungen?
Eine allgemeine Altersgrenze nach oben gibt es bei geförderten Miet- und Genossenschaftswohnungen nicht. Eine Untergrenze schon: Wer den Mietvertrag unterschreibt, muss in der Regel volljährig sein. In Wien müssen Wohnwerber für das Wiener Wohn-Ticket laut Wohnberatung Wien mindestens 18 Jahre alt sein. Oberösterreich verlangt bei geförderten Mietwohnungen volljährige Mieter, Salzburg nennt die Vollendung des 18. Lebensjahres als Voraussetzung für eine geförderte Mietwohnung. Es gibt einzelne Ausnahmen. In Vorarlberg sind nach der Wohnungsvergaberichtlinie des Landes bei integrativen und betreuten Wohnungen Ausnahmen von der Volljährigkeit etwa mit Kind oder bei Schwangerschaft möglich, Jugendliche in einer Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe können sich schon ab 17 bewerben. Bei den Grazer Startwohnungen, das sind städtische Wohnungen, zählen laut den Richtlinien der Stadt Graz auch mündige minderjährige Eltern, die mit ihrem Kind im gemeinsamen Haushalt leben, als Wohnungssuchende.
Echte Altersgrenzen gibt es nur bei Sonderprogrammen: bei Wohnungen für junge Menschen, die meist „Junges Wohnen“, „Startwohnung“ oder „Starterwohnung“ heißen, und bei Wohnformen für ältere Menschen wie betreutem oder altersgerechtem Wohnen. Für die große Mehrheit der geförderten Wohnungen zählen andere Kriterien, vor allem die Einkommensgrenzen, der Hauptwohnsitz und der Wohnbedarf. Wie die Vergabe insgesamt abläuft, liest du im Artikel So bekommst du eine Genossenschaftswohnung.
Junges Wohnen und Startwohnungen: Programme je Bundesland
Junges Wohnen ist kein bundesweites Programm. Wohnbauförderung ist Ländersache, deshalb hat jedes Bundesland eigene Modelle mit eigenen Altersgrenzen, Wohnungsgrößen und Befristungen. Die Tabelle zeigt die Programme, die wir in den aktuellen Richtlinien und auf den Seiten der Länder und Städte gefunden haben.
Aktuelle Angebote für junge Menschen in Kärnten und im Burgenland erfährst du direkt bei der Wohnbauförderung des Landes oder bei den Bauträgern.
Junges Wohnen in Niederösterreich, Wien und Linz im Detail
Niederösterreich: Junges Wohnen ist hier eine Zusatzförderung für den Bauträger. Er bekommt sie nach Angaben des Landes unter anderem nur, wenn die Wohnungen höchstens 60 m² groß sind, ausschließlich vermietet werden und der Finanzierungsbeitrag 6.000 Euro nicht übersteigt. Für dich zählt das Alter beim Abschluss des Mietvertrags: Du musst zu diesem Zeitpunkt jünger als 35 sein, bei Ehe- oder Lebenspartnern reicht es, wenn einer die Grenze erfüllt. Was der Finanzierungsbeitrag ist und wann du ihn zurückbekommst, erklärt der Artikel zum Finanzierungsbeitrag.
Wien: Im Bonuspunkte-System der Wohnungsvergabe NEU läuft Junges Wohnen über Punkte. Bist du unter 25, hast keinen eigenen Hauptmietvertrag und ziehst allein oder zu zweit ein, bekommst du laut den Vergaberichtlinien 50 Bonuspunkte. Damit suchst du gezielt kleinere, günstige Wohnungen, zum Beispiel eine SMART-Wohnung oder eine Gemeindewohnung mit höchstens zwei Wohnräumen. Voraussetzung sind unter anderem zwei Jahre Hauptwohnsitz in Wien. Die Punkte lassen sich nicht mit jenen für Alleinerziehende oder Überbelag kombinieren, es zählt dann nur der höhere Wert.
Linz und Oberösterreich: Das Land fördert mit Junges Wohnen den Neubau von Häusern mit mindestens 12 Mietwohnungen für junge Menschen. Bauen dürfen gemeinnützige Bauvereinigungen, Gemeinden und gewerbliche Bauträger, Mieter müssen keine Eigenmittel einbringen. Laut Oö. Junges-Wohnen-Verordnung läuft der Mietvertrag höchstens acht Jahre, darf nicht verlängert werden und endet jedenfalls mit deinem 35. Geburtstag. Ziehst du mit 30 ein, kannst du also höchstens fünf Jahre bleiben. Welche Projekte in Linz gerade vergeben werden, erfährst du direkt bei den Bauträgern.
Junges Wohnen ist als Sprungbrett gedacht. In Oberösterreich endet der Vertrag nach spätestens acht Jahren, bei den Tiroler Starterwohnungen nach spätestens zehn. Plane den nächsten Schritt früh und lass dich rechtzeitig für eine reguläre geförderte Wohnung vormerken. Wie das geht, steht im Artikel zu Warteliste und Vormerkung.
Wenn du lieber kaufen willst: In Tirol gibt es unter dem Namen „Zuschuss Junges Wohnen“ auch eine Förderung für Eigentum. Sie gilt für Personen, die beim Ansuchen jünger als 35 sind und eine geförderte Eigentumswohnung errichten oder erwerben, auch eine bisherige Mietwohnung. Laut Richtlinie (Ausgabe 1.1.2026, Stand 2026) beträgt der Zuschuss je nach Einkommen und Haushaltsgröße bis zu 10.000 Euro für Alleinstehende und bis zu 18.000 Euro für Paare und Familien, höchstens aber so viel wie der Grundkostenanteil. Mehr zur Kaufoption liest du unter Genossenschaftswohnung kaufen. Damit du neue Projekte nicht verpasst: Immo-Spezl sammelt Angebote gemeinnütziger Bauträger aus ganz Österreich und meldet neue per Push, E-Mail oder Telegram.
Genossenschaftswohnung für Senioren: betreutes und altersgerechtes Wohnen
Eine normale geförderte Wohnung kannst du in jedem Alter beziehen. Zusätzlich fördern die Länder eigene Wohnformen für ältere Menschen: barrierefrei, oft mit Notruf, Gemeinschaftsraum und Betreuung. Hier gibt es teils Mindestalter, teils zählt nur der Unterstützungsbedarf.
- Oberösterreich: Altersgerechte Wohnungen gehen nach Angaben des Landes ausschließlich an Menschen, die sonst möglicherweise einen Heimplatz bräuchten, etwa ab 70 Jahren, ab 60 Jahren mit nicht altersgerechter Wohnung, Menschen mit leichtem bis mittlerem Pflegebedarf oder mit körperlicher Beeinträchtigung. Soziale Dienste der Altenhilfe müssen bereitstehen, dürfen dir aber nicht vorgeschrieben werden.
- Steiermark: Betreutes Wohnen nach der Landesrichtlinie richtet sich an Menschen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr. Du schließt einen Mietvertrag und zusätzlich einen Betreuungsvertrag ab. Unter 60 fördert das Land nur bei Pflegegeldbezug und gutachterlich bestätigtem Bedarf. Ein jüngerer Ehe- oder Lebenspartner kann mit einziehen, wenn er ebenfalls einen Betreuungsvertrag abschließt.
- Niederösterreich: Begleitetes Wohnen ist für Menschen mit Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen gedacht: barrierefrei, mit Lift, Gemeinschaftsraum und Notrufsystem, nur zur Miete. Eine Altersgrenze nennt die Förderregel des Landes nicht, die Betreuung organisiert die Standortgemeinde.
- Vorarlberg: Betreutes Wohnen richtet sich an Menschen mit nachgewiesenem Pflege- oder Betreuungsbedarf, die mit ambulanter Betreuung selbstständig wohnen können. Zum Mietvertrag gehört ein Grundbetreuungsvertrag. Ältere Menschen sind die größte Zielgruppe, ein Mindestalter nennt die Wohnungsvergaberichtlinie aber nicht. Vergeben werden die Wohnungen über die Standortgemeinde.
- Wien: Den Wiener Vergaberichtlinien zufolge bringt das Alter im neuen Vergabesystem in einem Fall Bonuspunkte: Wer ab 65 als Hauptmieter aus einer Gemeindewohnung, in der er seit mindestens zwei Jahren hauptgemeldet ist, in eine andere Wohnung wechselt, bekommt 15 Punkte (65 bis 74 Jahre), 20 Punkte (75 bis 84) oder 30 Punkte (ab 85).
Praxistipp für Angehörige
Genossenschaftswohnung für Studenten: Was gilt?
Ein Studium schließt dich von einer geförderten Wohnung nicht aus. Es gelten die üblichen Voraussetzungen wie Volljährigkeit, Einkommensgrenzen und Hauptwohnsitz. Einzelne Programme verlangen aber eigenes Einkommen: Bei den Grazer Startwohnungen zählen Studierende nach den Vorgaben der Stadt nur dann als Wohnungssuchende, wenn sie ein Erwerbseinkommen haben. In Wien gibt es keine eigene Schiene für Studierende. Die Jungwiener-Bonuspunkte hängen am Alter und an der Wohnsituation, nicht an der Ausbildung: Bist du unter 25, hast keinen eigenen Hauptmietvertrag und erfüllst die Voraussetzungen für das Wohn-Ticket, etwa zwei Jahre Hauptwohnsitz in Wien, gelten sie auch für dich.
Ein Studentenheim ist dagegen keine Genossenschaftswohnung. Für Heimplätze gilt ein eigenes Bundesgesetz, das Studentenheimgesetz. Es regelt die Rechtsverhältnisse, die entstehen, wenn Studentenheimbetreiber Heimplätze an Studierende vergeben. Auch in der Wohnbauförderung sind Studentenheime eine eigene Kategorie: Vorarlberg etwa zählt sie wie Alters- und Pflegeheime zu den Wohnheimen. Einen Heimplatz vergibt daher der Heimbetreiber, du bewirbst dich direkt dort und nicht über die Vormerkung für geförderte Wohnungen. Wenn du mehrere Jahre in derselben Stadt bleibst, kann sich zusätzlich die Vormerkung für eine kleine geförderte Wohnung lohnen.
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Quellen
- Wohnungsvergabe NEU: Zugangskriterien und Bonuspunkte (Vergaberichtlinien), Wiener Wohnen und Wohnberatung Wien (öffnet in neuem Tab)
- Mietwohnungen für junge Menschen, Land Oberösterreich (öffnet in neuem Tab)
- Wohnbauförderung Miete (Broschüre, April 2026), Land Salzburg (öffnet in neuem Tab)
- Startwohnung Zuweisung (Richtlinien), Stadt Graz (öffnet in neuem Tab)
- Wohnungen für junge Menschen, Wohnberatung Wien (öffnet in neuem Tab)
- Wohnbauförderung Wohnungsbau: Junges Wohnen und Begleitetes Wohnen, Land Niederösterreich (öffnet in neuem Tab)
- § 10 Oö. Junges-Wohnen-Verordnung 2019: Förderungsauflagen, RIS (öffnet in neuem Tab)
- Wohnbauförderungsrichtlinie (Ausgabe 1.1.2026), Land Tirol (öffnet in neuem Tab)
- Neubauförderungsrichtlinie Juli 2025/2026 für den öffentlichen Wohnbau, Land Vorarlberg (öffnet in neuem Tab)
- Miet(kauf)wohnungen und Altersgerechte Wohnungen, Land Oberösterreich (öffnet in neuem Tab)
- Richtlinie Betreutes Wohnen für Senioren:innen, Land Steiermark (öffnet in neuem Tab)
- § 1 Studentenheimgesetz: Geltungsbereich, RIS (öffnet in neuem Tab)
- Wohnungsvergaberichtlinie für integrative Miet- und Kaufanwartschaftswohnungen und betreutes Wohnen, Land Vorarlberg (öffnet in neuem Tab)
Verbindliche Details erfährst du immer direkt bei den Genossenschaften.