Genossenschaftswohnung ohne Wartezeit: Wo du schneller einziehen kannst
Gibt es Genossenschaftswohnungen ohne Wartezeit? Eine Garantie nicht, aber sofort verfügbare Wohnungen, Wiedervermietungen, frei finanzierte Angebote und Regionen mit weniger Andrang. Was es wirklich gibt und wie du es findest.
Kurz gesagt
Gibt es Genossenschaftswohnungen ohne Wartezeit?
Ja, manchmal, aber ohne Garantie. Einen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung hast du nicht, und viele Vergabesysteme reihen nicht nach dem Anmeldedatum, sondern nach Bedarf. Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) verlangt in § 8 Abs. 3 eine Vergabe nach objektiven Gesichtspunkten wie Wohnungsbedarf, Haushaltsgröße und Einkommen. In Wien entscheiden beim Wiener Wohn-Ticket Bonuspunkte über die Reihung. Die Wiener Bauvereinigung Neues Leben vergibt frei werdende Wohnungen nach förderrechtlichen und sozialen Kriterien und schreibt ausdrücklich: Es gibt keine Reihung.
Wo nach Datum gereiht wird, braucht es Geduld: Die Wiener GESIBA nennt für Vormerkungen auf Wiedervermietungen eine durchschnittliche Wartezeit von derzeit etwa 3 bis 5 Jahren. Daneben gibt es aber Wohnungen, die ohne lange Vormerkliste vergeben werden. Um diese geht es hier. Womit du sonst rechnen musst, erklärt der Artikel zur Wartezeit auf eine Genossenschaftswohnung.
Kurz gesagt: Am ehesten ziehst du ohne lange Wartezeit in eine sofort verfügbare Wohnung von der Website eines Bauträgers, in eine frei finanzierte Wohnung oder in eine Wohnung in einer Region mit weniger Andrang. Entscheidend ist, solche Angebote früh zu sehen.
Sofort verfügbar: Wohnungen ohne Vormerkliste
Einige Bauträger haben auf ihrer Website eine eigene Rubrik für Wohnungen, die fertig sind und gleich oder bald bezogen werden können. Die Wiener GESIBA vergibt diese Wohnungen ausdrücklich unabhängig von bestehenden Vormerkungen. Drei Beispiele (Stand Oktober 2026):
Bei solchen Wohnungen gewinnt nicht, wer am längsten wartet, sondern wer das Angebot früh sieht und sich sofort meldet. Wie viele Inserate in deiner Region gerade online sind und wie lange sie im Schnitt online bleiben, bevor sie vergeben werden, zeigt der Marktcheck.
Wiedervermietung: Hier wird am meisten frei
Zahlenmäßig wird im Bestand am meisten frei. 2025 haben gemeinnützige Bauvereinigungen laut ihrem Verband rund 45.570 Wohnungen wiedervermietet, Eintritte in bestehende Mietverträge eingerechnet. Das ist für die Wohnversorgung etwa drei- bis viermal so bedeutend wie der Erstbezug im Neubau. Lange leer stehen diese Wohnungen nicht: Rechnerisch dauert der Leerstand bei einem Mieterwechsel nach einer Schätzung des Verbands im Schnitt rund 48 Tage.
Was für einen Erstbezug im Neubau und was für eine wiedervermietete Wohnung spricht, erklärt der Vergleich Erstbezug oder Wiedervermietung.
Regionen mit weniger Andrang und Wohnungen, die übrig bleiben
Nicht überall ist der Druck gleich groß. Im Dezember 2025 standen laut GBV-Verband 2,2 % der gemeinnützigen Mietwohnungen leer. Bei Bauträgern mit Sitz in der Steiermark waren es 4,5 %, in Niederösterreich 3,4 % und in Oberösterreich 2,5 %, im Burgenland nur 0,5 %. 38 % des Leerstands zählt der Verband zum sonstigen langfristigen Leerstand, etwa wegen rückläufiger Nachfrage in einzelnen Regionen. Erhoben wurde nach dem Sitz des Bauträgers, nicht nach der Lage der Wohnung.
Für Wohnungen, die keinen Abnehmer finden, sehen mehrere Vergaberegeln einen schnelleren Weg vor:
- Stadt Salzburg: Bezugsfertige Wohnungen, die mindestens 8-mal angeboten wurden oder seit 3 Monaten in der Vergabe sind, fallen laut Vergaberichtlinien der Stadt aus der Punktebewertung.
- Tirol: Sind für ein Projekt nicht genug Wohnungswerber aus der Bauortgemeinde vorgemerkt, gehen die übrigen Wohnungen laut Vergaberichtlinie des Landes an förderungswürdige Bewerber aus anderen Gemeinden. Vergibt die Gemeinde Mietwohnungen nicht bis 2 Monate vor dem geplanten Bezug, geht das Vergaberecht an den Bauträger.
- Vorarlberg: Schlägt die Gemeinde nicht spätestens zwei Monate nach der Freimeldung einen Mieter vor und meldet auch das Soziale Netzwerk Wohnen binnen einem Monat keinen Bedarf an, darf der gemeinnützige Bauträger die Wohnung laut Vergaberichtlinie des Landes selbst an die Zielgruppe vermieten. Gemeinden dürfen außerdem zusätzliche Bewerbungen annehmen, um Leerstand zu vermeiden.
Praxistipp: Direkt nachfragen
Frei finanzierte Genossenschaftswohnung oder Miete mit Kaufoption?
Nicht jede Genossenschaftswohnung ist gefördert. 2025 wurden laut GBV-Verband 72 % der neuen Wohnungen gemeinnütziger Bauträger (ohne Heimplätze) mit Wohnbauförderung errichtet, die übrigen ohne. Die Einkommensgrenzen sind eine Bedingung der Wohnbauförderung. Ein Beispiel: Neues Leben verlangt für geförderte Wohnungen die Einhaltung der Einkommensgrenzen. Für frei finanzierte Wohnungen nennt die Bauvereinigung als Kriterium nur, dass dein Haushaltseinkommen das Dreifache der Bruttomonatsmiete erreicht. Ein dringendes Wohnbedürfnis muss dort aber bei jeder Finanzierungsform gegeben sein. Ob eine Wohnung gefördert ist, erfährst du beim Bauträger.
Eine weitere Möglichkeit ist Miete mit Kaufoption. Einen gesetzlichen Kaufanspruch nach § 15c WGG gibt es vor allem bei geförderten Wohnungen über 40 m², für die ein Einmalbetrag über einer gesetzlichen Mindesthöhe pro Quadratmeter eingehoben wurde. Für eine solche Wohnung brauchst du also Eigenmittel, und es gelten die Förderbedingungen deines Bundeslandes, etwa die Einkommensgrenze. Freiwillig darf ein Bauträger eine Kaufoption auch ohne gesetzlichen Anspruch anbieten. Ob solche Angebote in deiner Region schneller oder langsamer vergeben werden als reine Mietwohnungen, kannst du im Marktcheck über die Angebotsart vergleichen. Die Bedingungen erklärt der Artikel Genossenschaftswohnung kaufen.
Ohne Wohn-Ticket: direkt beim Bauträger bewerben
Wer eine Wohnung vergibt, entscheidet mit darüber, wie lange du wartest. In Wien empfiehlt die Wohnberatung Wien allen, die kein Wiener Wohn-Ticket bekommen können, sich direkt an Bauvereinigungen und gemeinnützige Genossenschaften zu wenden. Diese vergeben den großen Teil der geförderten Wohnungen. Ihre Voraussetzungen unterscheiden sich: Neues Leben etwa nennt in ihren FAQ 2 Jahre durchgehenden Hauptwohnsitz in Wien nur als Voraussetzung für SMART-Wohnungen. Für andere geförderte Wohnungen führt die Bauvereinigung die Einhaltung der Einkommensgrenzen und den Nachweis an, dass du deine Vorwohnung aufgibst.
In Niederösterreich kann das Land nach seinen Wohnungsförderungsrichtlinien festlegen, dass ein gemeinnütziger Bauträger jede 4. Wohnung eines geförderten Wohnbaus an Personen vergibt, die das Land namhaft macht. Bewirb dich deshalb parallel direkt beim Bauträger. Umgekehrt läuft es bei der ISG in Oberösterreich: Dort obliegt die Vergabe der Mietwohnungen der jeweiligen Standortgemeinde, ausgenommen Anlagen in Ried im Innkreis, Bad Schallerbach und teilweise in Braunau und Aurolzmünster. Frag also immer nach, wer bei einem Projekt vergibt.
So kommst du schneller zu einer Wohnung
In echten Notlagen gibt es Abkürzungen. In der Stadt Salzburg kann die dreimonatige Mindestvormerkdauer laut Vergaberichtlinien in begründeten Fällen entfallen, etwa ab dem 4. Schwangerschaftsmonat, bei Versorgung aus einer Notunterkunft oder bei Wohnungsverlust. Beim Wiener Wohn-Ticket bringt ein drohender Wohnungsverlust, etwa durch eine nicht verlängerbare Befristung oder Eigenbedarf, Bonuspunkte. Welche Gründe wo zählen, erklärt der Artikel Dringlichkeit bei der Wohnungsvergabe. Für alle anderen gilt:
- Schau regelmäßig in die Rubriken für sofort verfügbare oder bezugsfertige Wohnungen der Bauträger in deiner Region.
- Melde dich trotzdem parallel für Wiedervermietungen und Neubauprojekte an. Wie du das am besten organisierst, steht im Artikel Genossenschaftswohnung schnell finden.
- Erweitere deine Suche um Nachbargemeinden und Bezirke mit weniger Andrang.
- Prüf frei finanzierte Wohnungen, wenn dein Einkommen über der Grenze der Wohnbauförderung liegt, und Miete mit Kaufoption, wenn du genug Eigenmittel hast.
- Halte deine Unterlagen bereit, damit du nach einer Besichtigung sofort zusagen kannst. Was du brauchst, zeigt die Unterlagen-Checkliste.
Früh sehen, schnell melden: Sofort verfügbare Wohnungen stehen manchmal nur auf der Website des Bauträgers. Immo-Spezl sammelt Angebote gemeinnütziger Bauträger aus ganz Österreich und meldet dir neue Treffer per Push, E-Mail oder Telegram. In deinem Suchprofil kannst du die Bauphase einschränken, etwa auf sofort verfügbare Wohnungen.
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Quellen
- § 8 WGG: Vergabe von Wohnungen, RIS (öffnet in neuem Tab)
- § 15c WGG: Anspruch auf nachträgliche Übertragung in das Wohnungseigentum, RIS (öffnet in neuem Tab)
- Wie melde ich mich für eine GESIBA-Wohnung an?, GESIBA (öffnet in neuem Tab)
- Kurzfristig beziehbare Wohnungen, GWS Gemeinnützige Alpenländische Gesellschaft für Wohnungsbau und Siedlungswesen (öffnet in neuem Tab)
- Genossenschaftswohnung Wien: Häufige Fragen, Neues Leben (öffnet in neuem Tab)
- Schnellerhebung 2026: Neubauleistung, Wiedervermietungen und Leerstand der Gemeinnützigen, GBV (öffnet in neuem Tab)
- FAQ und Kontakt zum Wiener Wohn-Ticket, Wohnberatung Wien (öffnet in neuem Tab)
- Wohnungsvergabe NEU: Vergaberichtlinien für geförderte und Gemeindewohnungen (Stand 19. Juni 2026), Stadt Wien, Wiener Wohnen (öffnet in neuem Tab)
- Wohnungsvergaberichtlinien (gültig ab 5.11.2025), Stadt Salzburg (öffnet in neuem Tab)
- Wohnungsvergabe-Richtlinie (Ausgabe 1.7.2024), Land Tirol (öffnet in neuem Tab)
- Wohnungsvergaberichtlinie für integrative Miet- und Kaufanwartschaftswohnungen und betreutes Wohnen (in Kraft seit 1.1.2025), Land Vorarlberg (öffnet in neuem Tab)
- NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2019 (26. Änderung vom 10.2.2026), § 26, Land Niederösterreich (öffnet in neuem Tab)
- Anmeldung für Mietwohnung, ISG Innviertler Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft (öffnet in neuem Tab)
Verbindliche Details erfährst du immer direkt bei den Genossenschaften.