Geförderter Wohnbau in Österreich

Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) einfach erklärt für Mieter

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Was das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz regelt, wie das Kostendeckungsprinzip deine Miete begrenzt und welche WGG-Paragraphen für Mieter wichtig sind. Stand 2026.

Kurz gesagt

Das WGG ist das Bundesgesetz für gemeinnützige Bauvereinigungen in Österreich. Kern ist das Kostendeckungsprinzip: Deine Miete richtet sich nach den Kosten des Hauses, nicht nach dem Markt. Gewinnausschüttungen sind eng begrenzt, das Eigenkapital bleibt dauerhaft für gemeinnütziges Wohnen gebunden. Die Wohnbauförderung regelt nicht das WGG, sondern jedes Bundesland selbst.

Was ist das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG)?

Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, kurz WGG, ist ein Bundesgesetz aus dem Jahr 1979 (BGBl. Nr. 139/1979). Es legt fest, wann eine Bauvereinigung als gemeinnützig gilt und wie sie wirtschaften muss. Gemeinnützig sein können Genossenschaften, GmbHs und Aktiengesellschaften mit Sitz in Österreich. Die Landesregierung erkennt sie an, wenn sie die Bedingungen des Gesetzes erfüllen. Danach müssen sie dem Gemeinwohl dienende Aufgaben im Wohnungswesen erfüllen, ihr Vermögen dafür einsetzen und sich regelmäßig prüfen lassen. Die Gewerbeordnung gilt für sie nicht.

Was eine gemeinnützige Bauvereinigung tun darf, bestimmt ihr gesetzlicher Geschäftskreis: vor allem Wohnungen mit höchstens 150 m² Nutzfläche in normaler Ausstattung errichten und verwalten, dazu Eigenheime mit höchstens zwei Wohnungen, Heime und größere Sanierungen. Laut Statistik des Verbands gemeinnütziger Bauvereinigungen gab es Ende 2024 in Österreich 173 solche Bauvereinigungen, davon 88 Genossenschaften und 85 Kapitalgesellschaften. Zusammen verwalteten sie rund 1,01 Millionen Miet- und Eigentumswohnungen. Wie diese Unternehmen aufgebaut sind, erklärt der Artikel über gemeinnützige Bauträger.

Für dich als Mieter oder Genossenschaftsmitglied mit Nutzungsvertrag gilt das WGG vor allem dann, wenn dir eine gemeinnützige Bauvereinigung die Wohnung in einem ihrer Häuser überlassen hat. Nicht im WGG geregelt ist die Wohnbauförderung: Die Bundesverfassung nimmt die Förderung des Wohnbaus ausdrücklich von der Bundeszuständigkeit für das Volkswohnungswesen aus, damit ist sie Sache der Länder. Förderbedingungen wie die Einkommensgrenzen für geförderte Wohnungen legt daher jedes Bundesland selbst fest.

Gemeinnützige Bauträger im Überblick Welche Genossenschaften und gemeinnützigen Bauvereinigungen in deinem Bundesland Wohnungen anbieten.

Die Grundprinzipien des WGG

Diese Grundsätze sorgen dafür, dass Geld im gemeinnützigen Wohnbau bleibt:

  • Kostendeckung: Das Entgelt für Miete oder Kauf darf nicht höher, aber auch nicht niedriger sein, als zur Deckung der Kosten nötig ist. Was das genau heißt, steht im nächsten Abschnitt.
  • Gewinnbeschränkung: An Mitglieder und Gesellschafter darf pro Jahr nur ein Gewinn ausgeschüttet werden, der bezogen auf das eingezahlte Kapital den zulässigen Zinssatz für Eigenmittel nicht übersteigt. Wer ausscheidet, bekommt höchstens seine Einlage und seinen Gewinnanteil. Dieser Zinssatz liegt nach Angaben des GBV-Verbands für 2026 bei 3,5 %.
  • Vermögensbindung: Das erwirtschaftete Eigenkapital ist auf Dauer für das gemeinnützige Wohnungswesen gebunden. Eigenkapital, das nicht für langfristige Anlagen, den laufenden Betrieb und eine Liquiditätsreserve gebraucht wird, muss die Bauvereinigung grundsätzlich innerhalb der folgenden zwei Geschäftsjahre wieder für Aufgaben aus ihrem Geschäftskreis widmen, etwa für Neubau und Sanierung.
  • Generationenausgleich: Diese Bindung gilt laut Gesetz ausdrücklich im Sinne eines Generationenausgleichs, also zur Wohnversorgung bestehender und künftiger Bewohner.
  • Sparsamkeit und Unabhängigkeit: Geschäftsführung und Verwaltung müssen sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig sein. Außerdem darf eine Bauvereinigung nicht unter überwiegendem Einfluss von Baufirmen, Bauträgern oder Maklern stehen.

Generationenausgleich in der Praxis: Ist ein Haus abbezahlt, fällt das Entgelt nicht auf die reinen Betriebskosten. Die Bauvereinigung darf dann eine gesetzlich gedeckelte Grundmiete verlangen, dazu kommen EVB und Betriebskosten. Eigenkapital, das sie so erwirtschaftet, ist laut Gesetz im Sinne des Generationenausgleichs für das gemeinnützige Wohnungswesen gebunden, also auch für künftige Bewohner.

Was bedeutet „Kostendeckungsprinzip“?

Das Kostendeckungsprinzip steht in § 13 WGG. Gemeinnützige Bauvereinigungen müssen für Miete, Nutzung oder Kauf ein angemessenes Entgelt vereinbaren, das die Kosten der Bewirtschaftung ihrer Häuser deckt, dazu einen gerechtfertigten Betrag für die eigene Verwaltung und für Rücklagen. Grundlage sind die gesamten Herstellungskosten, also Baukosten, Grund- und Aufschließungskosten sowie sonstige Kosten, die für die Errichtung nötig sind. Die Bauvereinigung orientiert sich also an ihren Kosten und nicht am Marktpreis. Eine Ausnahme ist der spätere Kauf deiner Mietwohnung: Hier geht der Fixpreis vom Substanzwert aus, wobei auch der Verkehrswert berücksichtigt wird.

Welche Posten in dein monatliches Entgelt einfließen dürfen, zählt § 14 WGG auf:

Bestandteil Was dahinter steckt
Abschreibung oder Tilgung Abschreibung der Baukosten oder, wenn sie davon abweicht, die Tilgung der Kredite
Zinsen für Fremdmittel auch für Darlehen aus öffentlichen Mitteln, also der Wohnbauförderung
Verzinsung der Eigenmittel grundsätzlich höchstens 3,5 %, für 2026 sind es 3,5 %
Bauzins nur wenn das Haus auf einem Grundstück im Baurecht steht
Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB) Rücklage für Reparaturen und Verbesserungen am Haus
Verwaltungskosten Pauschale von 1.4.2026 bis 31.3.2027: 309,60 € pro Mietwohnung und Jahr
Betriebskosten und öffentliche Abgaben Betriebskosten im Sinne des Mietrechtsgesetzes und Kosten gemeinschaftlicher Anlagen
Rücklage höchstens 2 % der Beträge aus den ersten fünf Zeilen
Umsatzsteuer die gesetzliche Umsatzsteuer

Zwei Folgen sind für dich besonders wichtig. Erstens senkt ein Finanzierungsbeitrag, den du beim Einzug zahlst, dein laufendes Entgelt. Zweitens ändert sich das Entgelt automatisch, wenn sich die zugrunde liegenden Kosten ändern, etwa die Zinsen eines Darlehens. Die Bauvereinigung muss dir die Grundlagen dafür mit der nächsten Vorschreibung schriftlich mitteilen. Mit welchen Beträgen du rechnen musst, zeigt der Überblick zu den Kosten einer Genossenschaftswohnung.

Sind Fremd- und Eigenmittel vollständig getilgt, dürfen Abschreibung und Zinsen zusammen nur noch einen gedeckelten Betrag ausmachen. Im Gesetz steht ein Ausgangswert von 1,75 € pro m² und Monat, der an die Inflation angepasst wird. Von 1.4.2026 bis 31.3.2027 beträgt diese Grundmiete dem GBV-Verband zufolge 2,12 € pro m² und Monat, zuzüglich EVB und Verzinsung der Grundkosten. Dazu kommen Betriebskosten, Verwaltungskosten und Umsatzsteuer.

Kostendeckung heißt nicht null Ertrag

Ganz ohne Überschuss arbeiten gemeinnützige Bauvereinigungen nicht: Eigenmittel dürfen verzinst und Rücklagen gebildet werden. Entscheidend ist, dass diese Erträge im gemeinnützigen Wohnbau gebunden bleiben und nur in engen Grenzen ausgeschüttet werden dürfen.

Die wichtigsten WGG-Paragraphen für Mieter

Paragraph Thema Was das für dich heißt
§§ 13 und 14 Entgelt Die Miete wird kostendeckend berechnet, ein Finanzierungsbeitrag mindert sie.
§ 14d Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag Höchstbetrag von 1.4.2026 bis 31.3.2027 (laut GBV-Verband): 0,61 € pro m² und Monat in den ersten fünf Jahren nach Erstbezug, steigend bis 2,41 € ab dem 30. Jahr. Was nicht binnen 20 Kalenderjahren verwendet wird, bekommst du samt Zinsen zurück.
§§ 15b bis 15f Kauf der Mietwohnung Frühestens, wenn das Haus vor mehr als fünf Jahren erstmals bezogen wurde. Ein gesetzlicher Anspruch besteht bei geförderten Wohnungen über 40 m², wenn nach dem 30.6.2000 ein Finanzierungsbeitrag über der Schwelle eingehoben wurde. Er steht nur österreichischen Staatsbürgern, ihnen Gleichgestellten und Ausländern zu, die seit mehr als fünf Jahren legal in Österreich leben und ein ÖIF-Prüfungszeugnis haben. Bei Verträgen ab 1.8.2019 kannst du Anträge im 6. bis 10., 11. bis 15. und 16. bis 20. Vertragsjahr stellen, bei älteren Verträgen frühestens nach zehn Jahren. Die Schwelle liegt laut GBV-Verband von 1.4.2026 bis 31.3.2027 bei 95,17 € pro m².
§ 17 Rückzahlung des Finanzierungsbeitrags Beim Auszug bekommst du ihn zurück, abzüglich 1 % pro Jahr und offener berechtigter Forderungen, binnen acht Wochen nach Räumung.
§ 20 Mietrechtsgesetz (MRG) Die Mietzinsregeln des MRG gelten nicht, wohl aber unter anderem die §§ 25 bis 42a MRG, etwa zu Befristung und Kündigung.
§ 22 Überprüfung Das Bezirksgericht entscheidet auf Antrag über die Angemessenheit des Entgelts, über Abrechnungen und über Erhöhungen, in manchen Gemeinden zuerst die Schlichtungsstelle.

Wie viel du vom Finanzierungsbeitrag zurückbekommst, rechnet der Artikel zum Finanzierungsbeitrag vor, deinen eigenen Betrag ermittelt der Finanzierungsbeitrag-Rechner. Ablauf, Fristen und Preisbildung beim Kauf erklärt der Artikel Genossenschaftswohnung kaufen.

Wichtige Novellen des WGG bis 2026

Das WGG wurde seit 1979 oft geändert. Die zuletzt eingearbeitete Änderung ist laut Rechtsinformationssystem das BGBl. I Nr. 12/2025. Für Mieter waren diese Novellen besonders wichtig:

Novelle Was sich geändert hat
2016 (BGBl. I Nr. 157/2015) Generationenausgleich als Grundsatz in § 1 ab 1.1.2016. Grundmiete von 1,75 € pro m² und neue EVB-Staffel ab 1.7.2016, auch für bestehende Verträge.
2019 (BGBl. I Nr. 85/2019) Kaufoption ab dem fünften statt dem zehnten Jahr, drei statt einem Kaufantrag, Spekulationsfrist von 15 Jahren, Verbot touristischer Nutzung, stärkere Aufsicht (laut Parlamentskorrespondenz).
2022 (BGBl. I Nr. 88/2022) Vorkaufsrecht und 15-jährige Spekulationsfrist auch für Wohnungen, die gleich bei Errichtung ins Eigentum übertragen werden.
3. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz (BGBl. I Nr. 176/2023) Grundmiete und EVB durften am 1.4.2024 um höchstens 5 % steigen.
4. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz (BGBl. I Nr. 12/2025) Die für 1.4.2025 vorgesehene Erhöhung von Grundmiete und EVB entfiel.

Am 1.4.2026 wurden Grundmiete und EVB nach der Inflation des Vorjahres angepasst, höchstens um 5 %. Ab 1.4.2027 werden sie jährlich nach der durchschnittlichen Inflation der letzten drei Jahre angepasst, wobei der Teil über 5 % nur zur Hälfte zählt. Das seit 1.1.2026 geltende Mieten-Wertsicherungsgesetz begrenzt Wertsicherungen in Mietverträgen. Für Verträge im Anwendungsbereich des WGG gilt diese Begrenzung nach § 1 des Mieten-Wertsicherungsgesetzes aber nicht, außer das Entgelt richtet sich nach § 13 Abs. 4 WGG, einem Sonderfall nach begünstigter Rückzahlung von Förderdarlehen.

Wer kontrolliert die gemeinnützigen Bauvereinigungen?

Jede gemeinnützige Bauvereinigung muss einem Revisionsverband angehören, der bundesweit prüft. Er prüft in jedem Geschäftsjahr den Jahresabschluss und dabei auch, ob die Regeln des WGG eingehalten werden, etwa beim Entgelt. Die Prüfberichte gehen an die Landesregierung und an die Finanzbehörde.

Die Landesregierung beaufsichtigt die gesamte Geschäftsführung. Sie darf in alle Unterlagen Einsicht nehmen, Prüfungen anordnen und verlangen, dass Mängel behoben werden, notfalls per Bescheid. Auszüge aus den Prüfberichten kann laut WGG jeder beim Amt der Landesregierung einsehen.

Auch du selbst kannst aktiv werden: Über die Angemessenheit deines Entgelts, über die jährliche Abrechnung und über Erhöhungen entscheidet nach § 22 WGG auf Antrag das Bezirksgericht, in dessen Sprengel das Haus liegt. Gibt es in deiner Gemeinde eine Schlichtungsstelle für Mietsachen, musst du den Antrag laut MRG zuerst dort einbringen.

Praxistipp

Kommt dir deine Vorschreibung zu hoch vor, lass sie prüfen, bevor du einen Antrag stellst. In Wien beantwortet die Arbeiterkammer Fragen zum Mietzins auch telefonisch über ihre Wohnrechtshotline. In anderen Bundesländern frag bei der Arbeiterkammer deines Landes nach, welche Wohnrechtsberatung sie anbietet.
Geförderter Wohnbau in Österreich Die Kurzantworten zu Genossenschaften, Förderung und Kostendeckung.

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Quellen

  1. § 1 WGG: Gegenstand und Anwendungsbereich des Gesetzes, RIS (öffnet in neuem Tab)
  2. § 13 WGG: Überlassung von Räumlichkeiten und kostendeckendes Entgelt, RIS (öffnet in neuem Tab)
  3. § 14 WGG: Berechnung des Entgelts, RIS (öffnet in neuem Tab)
  4. § 14d WGG: Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag, RIS (öffnet in neuem Tab)
  5. § 20 WGG: Anwendung mietrechtlicher Bestimmungen, RIS (öffnet in neuem Tab)
  6. Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Gesamtfassung mit Novellen und Inkrafttretensregeln, RIS (öffnet in neuem Tab)
  7. Veröffentlichung Wohnwirtschaftlicher Werte, Stand 1.4.2026, GBV Revisionsverband (öffnet in neuem Tab)
  8. Bautenausschuss zur WGG-Novelle 2019, Parlamentskorrespondenz Nr. 724, Parlament Österreich (öffnet in neuem Tab)
  9. § 1 Mieten-Wertsicherungsgesetz, RIS (öffnet in neuem Tab)
  10. GBV-Jahreskompaktstatistik 2025 (Stand 31.12.2024), GBV (öffnet in neuem Tab)
  11. Zulässiger Mietzins bei WGG-Mietwohnungen, Arbeiterkammer Wien (öffnet in neuem Tab)
  12. Bundes-Verfassungsgesetz, Art. 11 (Volkswohnungswesen) und Art. 15 (Zuständigkeit der Länder), RIS (öffnet in neuem Tab)
  13. § 39 MRG: Verfahren vor der Gemeinde (Schlichtungsstelle), RIS (öffnet in neuem Tab)
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